Gesetzliche, gesellschaftliche und satzungsgemäße Verantwortung
D.h., die Gewerkschaften haben nach § 40 (3) BBiG die Verantwortung, die Arbeitnehmervertreter/innen in Prüfungsausschüssen und davon abgeleitet auch in Erstellungsausschüssen zu besetzen. Drüber hinaus besagt die Satzung der IG Metall im § 2 (5): Aufgaben und Ziele der IG Metall sind insbesondere... Mitbestimmung in der gesamten Berufsbildung einschließlich des Schul- und Hochschulwesens.
Berufsbildungspolitik aus einem Guss
Darunter verstehe ich, dass wir die Ausbildungsordnungen und deren Umsetzung für "unsere" Berufe ebenso mitgestalten wie die damit verbundenen Abschlussprüfungen. Wir schließen damit eine Lücke zwischen Ordnungsarbeit und der Arbeit der Prüfer vor Ort. Als Arbeitnehmervertretung haben wir ein Verständnis von Prüfungsqualität, welche die berufliche Handlung in den Mittelpunkt stellt. Hierfür bedarf es eventuell mehr qualitative Fragestellungen als geschlossene Multiple-Choice Fragen oder besser gesagt mehr Augenmerk auf Qualität statt Wirtschaftlichkeit.
Verantwortung für eine hochwertige duale Ausbildung
Ob wir es uns eingestehen oder nicht, aber Prüfungen haben eine erhebliche Rückwirkung auf die betriebliche Ausbildung. Nicht ohne Grund heißt es "Die Prüfungsordnung ist der heimliche Ausbildungsrahmenplan ". Wenn wir die Aufgabenentwicklung zu stark aus ökonomischen Perspektiven betrachten und die Prüfung kleinteilig Sequenzieren, befürchte ich, dass sich dies entsprechend auf ganzheitliche Ausbildungskonzepte auswirkt.
Verantwortung für faire Prüfungen mit selbstbewussten Prüfer*innen
Prüfungsausschüsse sind zwar ein Organ der Kammer, haben jedoch weitreichende Kompetenzen, die sie autonom verantworten. Dies gelingt jedoch nur mit aufgeklärten Ausschussmitgliedern, die sich ihrer Rechte und Pflichten insbesondere gegenüber der Kammer bewusst sind. In der paritätischen Struktur des Ausschusses ist bereits die "ausgleichende" Funktion der Arbeitnehmervertretung impliziert, welche eine Gegengewicht zur Arbeitgeberbank und der Lehrerbank setzt.
Ansprache wichtiger betrieblicher Multiplikatoren
Mitgliedergewinnung und -Bindung findet noch immer zu einem erheblichen Teil über die Jugendvertretungen in den Betrieben statt. Hierbei können Ausbilder*innen Weichen stellen, wenn Sie sich als aktive Gewerkschafter verstehen und dies im Rahmen der Ausbildung leben. Die Rolle Prüfer*in und Ausbilder*in sind betrieblich im Normalfall mit den gleichen Personen besetzt.