Einblicke Was macht ein:e Prüfer:in?

Als Prüfer:in arbeitest du im Team. Du bist Teil eines Prüfungsausschusses, der bei Deiner Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer angedockt ist.

Dabei übernimmst du folgende Aufgaben:

  • Teilnahme an den Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vor- und Nachbereitung der Prüfungen
  • Festlegung der Prüfungstermine in Abstimmung mit Deiner zuständigen Stelle (IHK, HWK).
  • Erstellung der Prüfungsaufgaben, sofern diese nicht überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden.
  • Beschluss der Prüfungsaufgaben.
  • Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung.
  • Beschluss über den Einsatz von Prüferdelegationen.
  • Aufsicht bei und abnahme von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen.
  • Beurteilung und Bewertung der Prüfungsleistungen sowie Festlegung und Verkündung des Gesamtergebnisses.

 

Wie funktioniert der Prüfungsausschuss?

In einem Prüfungsausschuss sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter:innen sowie mindestens eine Lehrkraft aus einer berufsbildenden Schule gleichberechtigt vertreten. Dies nennt sich Drittelparität.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden für einen einheitlichen Zeitraum von maximal fünf Jahren berufen. Innerhalb des Ausschusses wird ein:e Vorsitzende:r gewählt, der/die weitergehende Aufgaben übernimmt.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

 

Wie hoch ist der Zeitaufwand?

Der Zeitaufwand hängt von deinem Engagement ab. Durchschnittlich sind es zwei bis acht Tage im Jahr. Es ist vergleichbar mit der Vereinsarbeit in der Freizeit. Wer sich stärker als Prüfer:in oder Vorsitzende:r in einem Prüfungsausschuss engagiert, braucht auch etwas mehr Zeit.

Informationen für Aktive

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