Prüfungsinstrument Prüfungsprodukt / Prüfungsstück

Der Prüfling erhält die Aufgabe, ein berufsspezifisches Produkt zu fertigen. Zu bewerten ist das Arbeitsergebnis.

1. Januar 2023 1. Januar 2023


Während des Arbeitsprozesses kontrolliert eine Aufsichtsperson, ob der Prüfling selbstständig arbeitet und keine unzulässigen Hilfsmittel verwendet. Die Aufsichtsperson muss nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sein.

Beispiele für ein solches Prüfungsprodukt/Prüfungsstück sind ein Metall- oder Holzerzeugnis, ein Computerprogramm, ein Marketingkonzept, eine technische Zeichnung, ein Blumenstrauß etc.