Berufsorientierung Niedersachsen macht Praktika am Gymnasium zur Pflicht – doch der DGB sieht Lücken

Seit November 2025 gilt in Niedersachsen ein neuer Erlass zur beruflichen Orientierung. Er bringt mehr Praxistage und ein zweites Pflichtpraktikum an Gymnasien. Der DGB kritisiert: Ohne Ankerfach und Personal bleibt der Erlass hinter den Anforderungen zurück.

Auszubildender und Meister im Gespräch in einer Schreinerwerkstatt

11. Mai 2026 11. Mai 2026


Knapp 30 Prozent aller begonnenen Ausbildungsverträge in Deutschland werden vorzeitig gelöst. Als Ursache werden immer häufiger auch falsche Vorstellungen vom Beruf oder der Tätigkeit genannt. Im Berichtsjahr 2024 waren dies in Niedersachsen 17.112 Verträge, die Vertragslösungsquote lag laut BIBB-Datensystem Auszubildende (DAZUBI) bei 29,1 Prozent. Zwei Drittel dieser Lösungen fallen in das erste Ausbildungsjahr: 35,3 Prozent noch während der Probezeit, weitere 33,3 Prozent danach, aber innerhalb der ersten zwölf Monate. Gleichzeitig waren im September 2024 bundesweit 31.200 Bewerber:innen unversorgt – ein Höchststand seit 2009 –, während 69.400 Ausbildungsstellen unbesetzt blieben. 

Wichtig für die Einordnung: Die Vertragslösungsquote ist keine Abbruchquote. Etwa die Hälfte der Betroffenen schließt zeitnah einen neuen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Dennoch zeigen die Zahlen ein strukturelles Passungsproblem. Angebot und Nachfrage am Ausbildungsmarkt finden nicht zusammen. Die Angebots-Nachfrage-Relation lag 2024 bei 99,8 - erstmals seit 2021 übersteigt die Nachfrage das Angebot.

 

Neuer Erlass in Niedersachsen

Ein zentraler Hebel gegen dieses Passungsproblem ist die berufliche Orientierung an Schulen. Niedersachsen hat im November 2025 einen neuen Erlass zur beruflichen Orientierung in Kraft gesetzt, der ab dem Schuljahr 2026/27 verbindlich gilt. Die zentralen Neuerungen:

  • Gymnasien führen künftig ein zweites Pflichtpraktikum im Sekundarbereich I ein, in der Regel in Jahrgang 9. Bislang gab es dort nur ein verpflichtendes Praktikum in Jahrgang 11. 
  • Auch am Beruflichen Gymnasium wird das bisher optionale Betriebspraktikum ab dem 1. August 2026 zur Pflicht. 
  • Schulen mit Sekundarbereich I und II bekommen 35 statt bisher 25 Berufsorientierungstage. Bereits ab Jahrgang 8 können Praktika flexibler gestaltet werden, etwa mit anderer Dauer oder in wechselnden Betrieben. 
  • Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen über den Aufbau von Schulnetzwerken gestärkt werden.

Dem Erlass war eine umfangreiche Evaluation vorausgegangen. Rund 4.000 Personen aus Unternehmen sowie Schüler:innen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte wurden zu ihren Erfahrungen mit der bisherigen Berufsorientierung befragt. Kultusministerin Julia Willie Hamburg begründete die Reform damit, dass noch immer zu viele junge Menschen am Ende ihrer Schulzeit nicht wüssten, was sie werden wollen.

 


Der DGB sieht den Erlass als unzureichend

Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen  kritisierte im Anhörungsverfahren, der Entwurf setze zwar die richtigen Signale, aber es fehle das Entscheidende: ein Ankerfach, in dem Berufs- und Lebensweltorientierung zum Schwerpunkt gemacht werde. Nur so sei ein systematischer Übergang zwischen Schule und Beruf sichergestellt, der keinen jungen Menschen ohne Anschlussperspektive zurücklasse. Ohne personelle und finanzielle Aufstockung sehe der DGB die Umsetzung kritisch. 

DGB und GEW Niedersachsen fordern darüber hinaus: Berufsorientierung ab Klasse 7 in einem eigenen Ankerfach, eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen ohne betrieblichen Ausbildungsplatz und einen Ausbildungsfonds nach Bremer Vorbild, in den alle Betriebe einzahlen, die nicht ausbilden.

 
Quelle: Pressemitteilung v. DGB Niedersachsen - Bremen  Sachsen-Anhalt v. 27.06.2025 - Klick hier!

Die niedersächsischen Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit

Im Schuljahr 2023/24 verließen 8,7 Prozent der niedersächsischen Schüler:innen die Schule ohne oder mit weniger als einem Hauptschulabschluss – Tendenz steigend. 15,4 Prozent der 18- bis 24-Jährigen befanden sich laut Eurostat nicht in Aus- oder Weiterbildung. Das ist der schlechteste Wert im Bundesvergleich. Im DGB-Ausbildungsreport gaben über 70 Prozent der niedersächsischen Auszubildenden an, dass ihnen die schulische Berufsorientierung wenig oder gar nicht geholfen habe. 

Berufsorientierung allein erklärt die hohen Lösungsquoten nicht

Wie groß die Unterschiede zwischen den Berufen sind, zeigen die aktuellen DAZUBI-Daten des BIBB für Niedersachsen (Berichtsjahr 2024): Während die Vertragslösungsquote bei Verwaltungsfachangestellten bei 6,8 Prozent und bei Bankkaufleuten bei 9,0 Prozent liegt, erreicht sie im Friseurhandwerk 53,5 Prozent, bei Maler:innen und Lackierer:innen 49,3 Prozent und bei Koch/Köchin 48,4 Prozent.

Diese Spreizung zeigt: Die Ursachen für vorzeitige Vertragslösungen sind komplex. In vielen Berufen mit besonders hohen Quoten spielen Ausbildungsqualität, Arbeitsbedingungen und fehlende Wertschätzung eine mindestens ebenso große Rolle wie unzureichende Berufsorientierung. Auch der BIBB-Datenreport 2025 benennt die Phase vor Antritt der Berufsausbildung – Berufsorientierung, Gewinnung von Auszubildenden, Optimierung des Übergangs Schule-Beruf – als zentrales Handlungsfeld der Allianz für Aus- und Weiterbildung.

Was Betriebsrät:innen tun können

Berufsorientierung findet nicht nur in der Schule statt. Wenn Schüler:innen ab dem Schuljahr 2026/27 häufiger für Praktika in Betriebe kommen, stellt sich die Frage, wie diese Praktika gestaltet werden. Die IG Metall und die GEW haben dazu im Rahmen der DGB-Initiative Schule und Arbeitswelt eine Handreichung zur Betriebserkundung veröffentlicht, die sich ausdrücklich auch an Betriebsrät:innen richtet. Die zentrale Botschaft: Betriebserkundungen und Praktika dürfen keine Werbeveranstaltungen der Geschäftsleitung sein. Schüler:innen sollen den Betrieb als gesellschaftlichen Ort erleben, an dem unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen und reguliert werden. Die Perspektive der Beschäftigten, des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört in jede Betriebserkundung.

 

  • Praktika mitgestalten. Die §§ 96 bis 98 BetrVG geben dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Berufsbildung im Betrieb. Das schließt die Frage ein, ob und wie Praktikumsplätze angeboten werden und welche Betreuung vorgesehen ist. Betriebsrät:innen können darauf hinwirken, dass Praktika nicht als billige Arbeitskraft missbraucht werden, sondern echte Einblicke in den Beruf bieten.

     

  • Interessenvertretung sichtbar machen. Bei Betriebserkundungen kommt häufig nur die Geschäftsleitung zu Wort. Betriebsrät:innen und die Jugend- und Auszubildendenvertretung können darauf drängen, dass auch die Beschäftigtenperspektive Teil der Erkundung wird. Schüler:innen, die im Praktikum erleben, was ein Betriebsrat tut und warum Mitbestimmung wichtig ist, treffen fundiertere Berufsentscheidungen.

     

  • Ausbildungsqualität sichern. Die beste Berufsorientierung nützt wenig, wenn die Realität im Betrieb nicht hält, was das Praktikum versprochen hat. Ausbildungspläne, qualifiziertes Ausbildungspersonal und die Einhaltung der Ausbildungsordnung sind Themen, bei denen der Betriebsrat Informationsrechte nach § 80 BetrVG hat und die Geschäftsführung in die Pflicht nehmen kann.

Go and find out_ Betriebserkundung - Die Betriebserkundung in der Arbeitswelt (2013)