Mobile Ausbildung gut begleiten Mobile Einsätze in der Ausbildung sicher gestalten

Mobile Ausbildung findet nicht nur im Betrieb statt, sondern auch zu Hause oder an anderen Lernorten.

Mensch schreibt an einem Laptop

Mobile Ausbildung bedeutet, dass Auszubildende zeitweise an anderen Orten lernen. Neben Betrieb und Berufsschule können Lernorte auch das Homeoffice oder ein externer Arbeitsplatz sein. Das ist seit der Gesetzesänderung durch das Berufsvalidierungs und Digitalisierungsgesetz erlaubt.

Damit die Qualität der Ausbildung erhalten bleibt kommt es auf klare Regeln und gute Begleitung an.

 

Was mobile Ausbildung bedeutet

Mobile Ausbildung ist immer ein zusätzlicher Lernort. Sie darf nur eingesetzt werden, wenn Ausbildungsinhalte dafür geeignet sind. Handwerkliche oder ortsgebundene Tätigkeiten können nicht mobil vermittelt werden

Geeignete Inhalte sind zum Beispiel
• Dokumentationen erstellen
• Angebote ausarbeiten
• Programmierarbeiten
• technische Unterlagen anfertigen

Damit mobiles Lernen funktioniert müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Inhalte sind geeignet
  2. Lernprozessbegleitung ist gesichert z. B. per Web-Meeting
  3. Das Ausbildungspersonal ist qualifiziert
  4. Ein didaktisches Konzept liegt vor
  5. Der oder die Auszubildende ist einverstanden

Der Einsatz muss im betrieblichen Ausbildungsplan aufgeführt werden. Auszubildende brauchen die nötige technische Ausstattung ohne eigene Kosten.

 

Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Kern steht in § 28 Abs. 2 BBiG:

Ausbilder:innen müssen Inhalte weiterhin unmittelbar und in wesentlichem Umfang vermitteln, auch wenn dies digital oder mobil geschieht.

Wichtig bleibt:
• Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss erreichbar sein
• Der Lernprozess muss gesteuert und begleitet werden
• Die Qualität muss gleichwertig zum Lernen vor Ort sein

Mobile Ausbildung ist also kein Selbstläufer, sondern braucht aktive Begleitung.

 

Mitbestimmung als Betriebsrat

Mobile Ausbildung unterliegt der Mitbestimmung nach § 98 BetrVG.
Zusätzlich greifen Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG   zum Beispiel bei Arbeitszeit Arbeitsmitteln oder Arbeitsschutz. Die JAV muss beteiligt werden.

In Betrieben ohne Betriebsrat prüft die zuständige Stelle wie IHK oder HWK die ordnungsgemäße Durchführung.

 

Bewertung mobiler Ausbildung

Mobile Ausbildung soll nicht der Regelfall sein. Der persönliche Kontakt im Betrieb und die betriebliche Umgebung bleiben zentrale Elemente guter Ausbildung.

Wichtig ist das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Sie darf nur stattfinden, wenn Betrieb und Auszubildende zustimmen.

Mobile Ausbildung kann aber Chancen bieten – z. B. für Jugendliche mit Betreuungspflichten.

 

Was in eine Betriebsvereinbarung gehört

Eine gute Betriebsvereinbarung regelt mindestens

• Wie Inhalte festgelegt und im Ausbildungsplan verankert werden
• Umfang und Dauer der Zeiten im Homeoffice
• Form und Häufigkeit des Austauschs zwischen Auszubildenden und Ausbilder:innen
• Nutzung von Ausbildungsnachweisen zur Qualitätssicherung
• Bereitstellung der technischen Ausstattung
• Zeiterfassung und Dokumentation
• Klare Regeln zum Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
• Datenschutz und IT-Sicherheit

BV zum mobilen Ausbilden

BIBB Hauptausschuss Empfehlung 179 - Mobiles ausbilden