Mobile Ausbildung bedeutet, dass Auszubildende zeitweise an anderen Orten lernen. Neben Betrieb und Berufsschule können Lernorte auch das Homeoffice oder ein externer Arbeitsplatz sein. Das ist seit der Gesetzesänderung durch das Berufsvalidierungs und Digitalisierungsgesetz erlaubt.
Damit die Qualität der Ausbildung erhalten bleibt kommt es auf klare Regeln und gute Begleitung an.
Was mobile Ausbildung bedeutet
Mobile Ausbildung ist immer ein zusätzlicher Lernort. Sie darf nur eingesetzt werden, wenn Ausbildungsinhalte dafür geeignet sind. Handwerkliche oder ortsgebundene Tätigkeiten können nicht mobil vermittelt werden
Geeignete Inhalte sind zum Beispiel
• Dokumentationen erstellen
• Angebote ausarbeiten
• Programmierarbeiten
• technische Unterlagen anfertigen
Damit mobiles Lernen funktioniert müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein:
- Inhalte sind geeignet
- Lernprozessbegleitung ist gesichert z. B. per Web-Meeting
- Das Ausbildungspersonal ist qualifiziert
- Ein didaktisches Konzept liegt vor
- Der oder die Auszubildende ist einverstanden
Der Einsatz muss im betrieblichen Ausbildungsplan aufgeführt werden. Auszubildende brauchen die nötige technische Ausstattung ohne eigene Kosten.
Rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Kern steht in § 28 Abs. 2 BBiG:
Ausbilder:innen müssen Inhalte weiterhin unmittelbar und in wesentlichem Umfang vermitteln, auch wenn dies digital oder mobil geschieht.
Wichtig bleibt:
• Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss erreichbar sein
• Der Lernprozess muss gesteuert und begleitet werden
• Die Qualität muss gleichwertig zum Lernen vor Ort sein
Mobile Ausbildung ist also kein Selbstläufer, sondern braucht aktive Begleitung.
Mitbestimmung als Betriebsrat
Mobile Ausbildung unterliegt der Mitbestimmung nach § 98 BetrVG.
Zusätzlich greifen Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG zum Beispiel bei Arbeitszeit Arbeitsmitteln oder Arbeitsschutz. Die JAV muss beteiligt werden.
In Betrieben ohne Betriebsrat prüft die zuständige Stelle wie IHK oder HWK die ordnungsgemäße Durchführung.
Bewertung mobiler Ausbildung
Mobile Ausbildung soll nicht der Regelfall sein. Der persönliche Kontakt im Betrieb und die betriebliche Umgebung bleiben zentrale Elemente guter Ausbildung.
Wichtig ist das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Sie darf nur stattfinden, wenn Betrieb und Auszubildende zustimmen.
Mobile Ausbildung kann aber Chancen bieten – z. B. für Jugendliche mit Betreuungspflichten.
Was in eine Betriebsvereinbarung gehört
Eine gute Betriebsvereinbarung regelt mindestens
• Wie Inhalte festgelegt und im Ausbildungsplan verankert werden
• Umfang und Dauer der Zeiten im Homeoffice
• Form und Häufigkeit des Austauschs zwischen Auszubildenden und Ausbilder:innen
• Nutzung von Ausbildungsnachweisen zur Qualitätssicherung
• Bereitstellung der technischen Ausstattung
• Zeiterfassung und Dokumentation
• Klare Regeln zum Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
• Datenschutz und IT-Sicherheit