Ausbildung flexibel gestalten Teilzeitberufsausbildung möglich machen und gut begleiten

Nicht jede Lebenssituation erlaubt eine Ausbildung in Vollzeit. Die Teilzeitberufsausbildung schafft neue Chancen. Du kannst als Betriebsrat dafür sorgen, dass Auszubildende faire Bedingungen bekommen und die Ausbildung vollständig bleibt.

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Eine Ausbildung in Vollzeit ist nicht für alle möglich. Genau deshalb gibt es seit Anfang 2020 die gesetzliche Teilzeitberufsausbildung. Sie ist in § 7a BBiG und § 27b HwO geregelt. Das Ziel: Ausbildung und persönliche Verpflichtungen besser vereinbaren. Dazu zählen zum Beispiel Kinderbetreuung Pflege von Angehörigen gesundheitliche Einschränkungen oder zusätzliche Erwerbsverpflichtungen. Auch Leistungssportler:innen Menschen mit Beeinträchtigungen oder Geflüchtete können profitieren.

 

Wie Teilzeit funktioniert

Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit kann für einen bestimmten Zeitraum oder vollständig reduziert werden – bis zu 50 Prozent. Die Vergütung darf proportional angepasst werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend maximal auf das 1,5 fache der regulären Zeit. Auf Wunsch der Auszubildenden geht auch eine Verlängerung bis zum nächsten Prüfungstermin.

Teilzeitmodelle lassen sich flexibel gestalten:
• sie können mit Verkürzungen kombiniert werden
• sie können im laufenden Ausbildungsvertrag angepasst werden
• sie erleichtern Übergänge in eine Vollzeitberufsausbildung

Für Menschen mit Behinderungen können sie eine Alternative zu speziellen Ausbildungsberufen sein. Für Personen mit Lernbeeinträchtigung oder geringen Sprachkenntnissen ein Einstieg in eine reguläre Ausbildung.

 

Was geregelt werden muss

Eine Teilzeitausbildung kann nur beginnen, wenn beide Seiten zustimmen. Betrieb und Auszubildende stellen gemeinsam einen Antrag bei der zuständigen Stelle wie IHK oder HWK. Die Teilzeit muss als Zusatzvereinbarung im Ausbildungsvertrag dokumentiert und eingetragen werden.

Durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes im Rahmen des Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes (2024) wurde Teilzeit weiter erleichtert. Die Ausbildungsdauer kann jetzt einfacher verkürzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 8 BBiG).

Die gesetzlichen Teilzeitregeln gelten nur im Betrieb. Für die Berufsschule müssen Betrieb Schule und Auszubildende gemeinsam gute Lösungen finden. Hier sollen regionale Berufsbildungsausschüsse unterstützen.

 

Deine Rolle als Betriebsrat

Du kannst dafür sorgen, dass Teilzeitberufsausbildung im Betrieb fair ausgestaltet ist. Dazu gehört:

• Beratung zu Rechten und Möglichkeiten
• prüfen, ob die Ausbildungsinhalte vollständig vermittelt werden
• Benachteiligungen verhindern
• Abstimmung mit der JAV
• Betriebsvereinbarungen zur Teilzeitausbildung anstoßen

Teilzeit kann Ausbildungsabbrüche vermeiden und mehr Menschen den Zugang zu einem Berufsabschluss ermöglichen. Damit ist sie ein wichtiges Instrument für Chancengleichheit und Fachkräftesicherung.

BIBB Hauptausschuss Empfehlung 174 - Teilzeitberufsausbildung