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Die Arbeitsaufgabe besteht aus einer vom Prüfungsausschuss entwickelten berufstypischen Aufgabe, bei der im Gegensatz zur Arbeitsprobe und zum Prüfungsprodukt/Prüfungsstück auch die prozessrelevanten Kompetenzen bewertet werden.
Darüber hinaus können auch Arbeitsergebnisse und/oder Arbeits-/ Vorgehensweisen bewertet werden. Grundlage der Bewertung sind die Instrumente Situatives Fachgespräch, Präsentation und/oder Schriftliche Aufgaben. Es ist zusätzlich möglich, eine Dokumentation, praxisbezogene Unterlagen, eine Beobachtung der Durchführung und die Inaugenscheinnahme des Arbeitsergebnisses in die Bewertung mit einzubeziehen. Sofern die Dokumentation Teil des berufstypischen Arbeitsergebnisses ist, kann eine eigenständige Bewertung erfolgen.
Die Arbeitsaufgabe findet sich im Normalfall in gestreckten Abschlussprüfungen in der Teil 1 Prüfung und als Variante 2 in Teil 2 der Prüfung. Im gewerblich-technischen Bereich auch als "PAL-Aufgabe" bezeichnet. Sie wird meist überregional erstellt.