Ein Bildungsausschuss kann seine Aufgaben nur dann gut erfüllen, wenn die Zusammenarbeit verbindlich geregelt ist. Sinnvoll ist deshalb eine Geschäftsordnung. Sie schafft Klarheit bei Zuständigkeiten, Abläufen und Terminen. So wird die Arbeit im Ausschuss verlässlich und für alle Beteiligten besser planbar.