Ehrenamtliche Gremien in der beruflichen Bildung Mitsprache auf allen Ebnene

Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung sichern Arbeitnehmer:innen ein starkes Mitspracherecht in der beruflichen Bildung. In Berufsbildungsausschüssen, Landesausschüssen für Berufsbildung und im BIBB-Hauptausschuss sind Gewerkschafter:innen aktiv.

Mitgestaltung auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) schreiben vor, dass Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen in den Ausschüssen der beruflichen Bildung gleichberechtigt vertreten sind. Dieses Prinzip der Parität gilt auf allen Ebenen: in den Berufsbildungsausschüssen (BBA) bei den zuständigen Stellen, in den Landesausschüssen für Berufsbildung (LAB) auf Landesebene und im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auf Bundesebene.

Für die Arbeitnehmerseite bedeutet das ein erhebliches Gestaltungsrecht. Der BBA beschließt Prüfungsordnungen, Ausbildungsregelungen und Verwaltungsgrundsätze. Der LAB berät die Landesregierung und kann Empfehlungen zur regionalen Ausbildungssituation aussprechen. In Prüfungsausschüssen entscheiden Arbeitnehmerbeauftragte gleichberechtigt über Prüfungsergebnisse. All diese Gremien funktionieren nur, wenn engagierte Kolleg:innen aus den Betrieben ihre Sachkenntnis einbringen.

Die Benennung der Arbeitnehmerbeauftragten in den BBA erfolgt auf Vorschlag der Gewerkschaften. Der DGB koordiniert das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Berufsbildungsausschüsse. Die IG Metall bringt als größte DGB-Gewerkschaft die meisten Beauftragten in die Gremien ein, vor allem in den Branchen Metall und Elektro, Stahl, IT, Textil sowie Holz und Kunststoff.


Übersichtsgrafik zur Mitbestimmun in BBA und LAB in der beruflichen Bildung
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Mitgestaltung der Berufsbildungspolitik in den Kammern Der Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) ist das zentrale Gremium der beruflichen Bildung bei jeder IHK und HWK. Hier wirken Gewerkschaften, Arbeitgeber und Berufsschulen zusammen. Erfahre, wie das Gremium arbeitet und warum es für gute Ausbildung so wichtig ist.

Beschäftigte lästern im Büro

Das Scharnier zwischen Berufsbildung und Landespolitik Der Landesausschuss für Berufsbildung (LAB)

Der LAB hat die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung zu beraten. Im Rahmen seiner Aufgaben hat er auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken. Der LAB wird bei der jeweiligen Landesregierung errichtet.

Mann im Rollstuhl arbeitet am Schreibtisch

Ein Beratungsgremium des Bundesinstituts für Berufsbildung Ausschuss für Fragen behinderter Menschen

Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM) berät laut seinem gesetzlichen Auftrag (§ 95 Berufsbildungsgesetz) das BIBB bei seinen Aufgaben auf dem Gebiet der beruflichen Bildung behinderter Menschen.

Info-Bild zum BIBB Hauptausschuss

Das Parlament der Berufsbildung Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung

Im BIBB Hauptausschuss gestalten Gewerkschaften, Arbeitgeber und Politik die Zukunft der beruflichen Bildung. Die IG Metall bringt dort die Interessen der Beschäftigten ein, setzt Impulse für moderne Ausbildung und Weiterbildung und wirkt an wichtigen Entscheidungen mit.

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Auf Ebene des IG Metall Vorstands Der Bildungsausschuss

Der Bildungsausschuss berät die IG Metall in allen Fragen der beruflichen Bildung. Er bringt Kolleg:innen aus Betrieb, Bezirk und Geschäftsstelle zusammen. Wer mitmacht, gestaltet aktiv mit – solidarisch, fachlich und zukunftsorientiert.