Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen Fachpraktiker:innen

Inklusion in der Ausbildung ist mehr als ein pädagogisches Konzept. Sie ist Ausdruck von Solidarität, Gerechtigkeit und Respekt. Jeder Mensch muss das Recht haben, seine Fähigkeiten zu entfalten und sich beruflich zu entwickeln, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung.

Gruppe junger Modedesigner umringt Näherin im Rollstuhl

über 6.000 Auszubildende

2025 haben 6.132 behinderte Kolleg:innen eine Fachpraktikerausbildung begonnen. Das entspricht 1,3% aller Ausbildungsverträgt.

nur 10% betriebliche Ausbildung

5.516 Verträgen wurden öffentlich finanziert. Nur 616 Verträge sind überwiegend betrieblich finanziert. Betriebe müssen sich hier mehr engagieren.

Fachpraktikerausbildung in 250 Berufen

Ein Großteil der Ausbildungsberufe gibt es angepasst für behinderte Menschen. 16 davon mit bundeseinheitlich Musterregelungen.

Menschen mit Behinderung können auf unterschiedlichen Wegen einen Berufsabschluss erwerben. Hierzu gehört die Unterstützte Beschäftigung und die Ausbildungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Wenn möglich, ist jedoch immer einer dualen Berufsausbildung der Vorrang zu geben (§ 64 BBiG).

Ziel ist die betriebliche Ausbildung in anerkannten Berufen. Hierfür sollten vorrangig Maßnahmen des Nachteilsausgleiches im Prozess der Ausbildung und der Prüfung genutzt werden, um gleiche Chancen zu ermöglichen. Wenn jedoch Art oder Schwere einer Behinderung dies erforderlich machen, können sogenannte Fachpraktikerberufe (§ 66 BBiG / § 42r HwO) eine Alternative bieten.

Ein besonderes Merkmal der Fachpraktikerausbildung ist ihre hohe Praxisorientierung. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die vermittelten Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind und in Betrieben eingesetzt werden können. Die Ausbildung soll Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, berufliche Aufgaben selbstständig und qualifiziert auszuführen.

Anders als reguläre Ausbildungsordnungen werden Fachpraktikerregelungen nicht per Bundesverordnung erlassen (vgl. auch HIER). Sie werden von den Berufsbildungsaussschüssen (BBA) bei der regionalen IHK oder HWK auf Grundlage bundesweiter Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) beschlossen. Arbeitnehmervertreter:innen wirken dabei als Mitglieder des BBAs mit. Ziel ist eine möglichst bundesweit vergleichbare Qualität der Ausbildung.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Fachpraktiker:innen ein Ausbildungszeugnis. Je nach landesrechtlichen Regelungen kann damit auch ein allgemeinbildender Schulabschluss verbunden sein. Dies eröffnet ihnen weitere Bildungswege.


Durchstieg in den Bezugsberuf bleibt möglich

Die Fachpraktikerausbildung ist kein beruflicher Endpunkt. Während der Ausbildung muss kontinuierlich geprüft werden, ob ein Wechsel in den entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf möglich ist.

Ein solcher Übergang kann häufig bereits während der laufenden Ausbildung erfolgen. Auch nach erfolgreichem Abschluss einer Fachpraktikerausbildung besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung im Bezugsberuf anzuschließen. Bereits erworbene Ausbildungsinhalte können dabei anerkannt werden. So entstehen zusätzliche Chancen auf einen weiterführenden Berufsabschluss und beruflichen Aufstieg.

Fachpraktikerausbildung ist mehr als eine Anlerntätigkeit

Fachpraktikerausbildungen werden gelegentlich als "theoriereduzierte Berufe" oder "besonders geregelte Berufe" bezeichnet. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich um vollwertige Berufsausbildungen mit anerkanntem Abschluss.

Davon zu unterscheiden sind Anlerntätigkeiten oder reine Helfertätigkeiten. Diese vermitteln lediglich einzelne Arbeitsabläufe und führen nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss. Fachpraktikerausbildungen dagegen vermitteln berufliche Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang und eröffnen weitere Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Auch die Berufsschule ist dabei ein wichtiger Lernort. Gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb trägt sie Verantwortung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und unterstützt die individuelle Förderung der Auszubildenden.

Zielgruppe

Fachpraktikerausbildungen richten sich an junge Menschen,
  • die eine anerkannte Berufsausbildung anstreben,

  • die eine Behinderung haben,

  • für die eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf trotz Nachteilsausgleich aktuell nicht möglich ist,

  • bei denen Art oder Schwere der Behinderung eine speziell angepasste Ausbildung erforderlich machen,

  • deren Rehabilitationsbedarf festgestellt wurde.

Ausbilderin mit Broschüre

Inklusion ermöglichen Fachpraktikerausbildung im Betrieb

Fachpraktikerausbildungen eröffnen Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem anerkannten Berufsabschluss. Für Betriebe bieten sie die Chance, Fachkräfte zu gewinnen.

Eine Frau meldet sich während eines Seminars.

Vom Berufsbildungsausschuss erlassen Entstehung von Fachpraktierregleungen

Fachpraktikerregelungen werden von den Berufsbildungsausschüssen der Kammern auf Grundlage von BIBB Empfehlungen beschlossen. Arbeitnehmervertreter:innen gestalten diese Entscheidungen mit und sichern eine möglichst einheitliche Ausbildungsqualität.

Mensch schreibt an einem Laptop

Eine Übersicht des BIBB Erlassene Fachpraktikerrelgeungen

Auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung finden sich Informationen zu allen Aus- und Fortbildungsberufen. So auch die Regelungen für die Ausbildung behinderter Menschen.

Gruppe von Jugendlichen in der technischen Berufsausbildung mit Lehrer

Qualifizierung für Inklusion in der Ausbildung Die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)

Die ReZA unterstützt Ausbilder:innen bei der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. Sie vermittelt Wissen für eine inklusive Ausbildungspraxis und stärkt die Chancen auf mehr Teilhabe im Arbeitsleben.

Jemand streicht mit einem Textmarker etwas auf einem Block an.

Fachpraktiker:innen brauchen wohnortnahe Berufsschulen Beschulung von Fachpraktiker:innen

Für Fachpraktiker:innen ist eine gute Berufsschulversorgung entscheidend. Wohnortnahe Angebote, enge Zusammenarbeit von Betrieb und Berufsschule sowie gemeinsame Lernorte können Ausbildungserfolge fördern und Inklusion stärken.



BBAktuell – BERUFSBILDUNG MIT BEHINDERUNG (02/2025)

Die Oktoberausgabe 2025 von BerufsBildung Aktuell der IG Metall wirft einen Blick auf die Bedarfe zum Thema Berufsbildung von Menschen mit Behinderungen im Betrieb und die Anknüpfungspunkte für die betriebliche Interessensvertretung.