Auszubildender und Meister im Gespräch in einer Schreinerwerkstatt

Wissen für Prüfende
Der Nachteilsausgleich für Prüflinge

Prüflinge mit Einschränkungen haben Anspruch auf Nachteilsausgleich: von verlängerten Prüfungszeiten über technische Hilfen bis zu angepassten Aufgabenformaten. Über die passende Form entscheidet der Prüfungsausschuss, individuell und im Einzelfall.

Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument, um Chancengerechtigkeit in Prüfungen zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfen durch ihre individuellen Voraussetzungen nicht benachteiligt werden. Deshalb können Prüfungsbedingungen so angepasst werden, dass Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, ohne die Prüfungsanforderungen selbst zu verändern. 

Für Prüfungsausschüsse bedeutet dies, individuelle Bedarfe sorgfältig zu prüfen und gleichzeitig die Gleichwertigkeit und Aussagekraft der Prüfung sicherzustellen. Ein gut umgesetzter Nachteilsausgleich ermöglicht es Prüflingen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen unter fairen Bedingungen nachzuweisen.

Im Folgenden beantworten wir Dir die wichtigsten Fragen zum Nachteilsausgleich.


Wer kann einen Nachteilsausgleich erhalten?

Personen mit:

  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen,
  • psychischen Erkrankungen,
  • geistigen Beeinträchtigungen,
  • Autismus-Spektrum-Störungen,
  • Lernbehinderungen,

sofern die Beeinträchtigung einen prüfungsrelevanten Nachteil verursacht.

Gibt es bei jeder gesundheitlichen Einschränkung einen Anspruch?

Nein.

Ein Nachteilsausgleich wird grundsätzlich für Menschen mit Behinderungen oder längerfristigen Beeinträchtigungen gewährt. Bei kurzfristigen Erkrankungen oder Verletzungen (z. B. gebrochener Arm für wenige Wochen) besteht in der Regel kein Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Welche Maßnahmen kommen als Nachteilsausgleich in Betracht?

Je nach individueller Situation können beispielsweise gewährt werden:

  • Verlängerung der Prüfungszeit,
  • zusätzliche Pausen,
  • Zulassung technischer oder sonstiger Hilfsmittel,
  • Gebärdensprachdolmetscher*innen,
  • Vorlesekräfte,
  • Vertrauenspersonen,
  • verständlich formulierte Prüfungsunterlagen,
  • Anpassungen der Prüfungsumgebung.

Darf der Prüfungsinhalt verändert werden?

Nein.

Durch den Nachteilsausgleich dürfen keine fachlichen Anforderungen abgesenkt werden. Ausgeglichen wird lediglich der krankheitsbedingte Nachteil. Die Prüfungsleistung und die Bewertungsmaßstäbe bleiben gleich.

Wann muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden?

Auszubildende müssen den Antrag spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung stellen. Empfehlenswert ist jedoch eine frühere Antragstellung, damit die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig organisiert werden können.

Welche Unterlagen werden für einen Antrag benötigt?

In der Regel:

  • ärztliches Attest oder Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis),
  • Beschreibung der notwendigen Unterstützungsmaßnahmen durch behandelnde Fachärzte,
  • konkrete Angaben für jeden Prüfungsteil,
  • Stellungnahmen von Ausbildungsbetrieb und/oder Berufsschule.

Warum sind Stellungnahmen von Betrieb oder Berufsschule wichtig?

Sie helfen zu beurteilen,

  • welche Unterstützungsmaßnahmen bereits während der Ausbildung genutzt wurden,
  • welche Erfahrungen mit diesen Maßnahmen gemacht wurden,
  • warum die beantragten Maßnahmen für die Prüfung erforderlich sind.

Wer entscheidet über den Nachteilsausgleich?

Die zuständige Stelle prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen.

Die abschließende Entscheidung über Art und Umfang des Nachteilsausgleiches trifft der Prüfungsausschuss.

Ist ein Nachteilsausgleich immer eine Einzelfallentscheidung?

Ja.

Jeder Antrag wird individuell geprüft. Es gibt keine pauschale Lösung für bestimmte Personengruppen oder Diagnosen. Maßgeblich ist immer die konkrete Auswirkung der Beeinträchtigung auf die jeweilige Prüfung.



Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis

Behinderte Menschen haben laut Gesetz ein Recht auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Fallbeispiele zeigen konkrete Lösungsmöglichkeiten und helfen so bei der Umsetzung.

BIBB Praxisband Nachteilsausgleich

Wissen für Prüfende