Eine Fachpraktikerausbildung (§ 66 BBiG / § 42r HwO) ist die Ausbildung behinderter Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht oder zumindest nicht im ersten Schritt in Betracht kommt. Diese Möglichkeit ist in der Berufsbildungspraxis vielen nicht bekannt. Vor der Inanspruchnahme dieser Option sind jedoch alle Unterstützungsmöglichkeiten wie bspw. der Nachteilsausgleich für einen anerkannten Ausbildungsberuf zu prüfen und anzuwenden.
Bevor es aber zu keiner anerkannten Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung kommt, ist eine Fachpraktiker / Fachpraktikerin Ausbildung anzustreben.
Für eine Ausbildung zum Fachpraktiker / zur Fachpraktikerin sprechen insbesondere vier wesentliche Gründe:
- Inklusion
- Sachgerechte, zuverlässige und motivierte Erledigung von Routinearbeiten
- Verbleib von Wissen im Betrieb
- Fachkräftemangel
Inklusion: Deutschland hat sich 2009 zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Dazu gehört auch Artikel 27, der eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben vorsieht, Wirklichkeit werden zu lassen.
Ein flächendeckendes und adäquates Angebot von Fachpraktikerausbildungen kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Mit einem Berufsabschluss als Fachpraktiker:in erhalten Menschen mit Behinderungen eine von den zuständigen Stellen geprüfte arbeitsmarktrelevante Qualifizierung.
Gruppen mit einem höheren Anteil leistungsgewandelter Mitarbeiter bringen mehr Ideen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe ein und verzeichnen weniger Krankheitstage als andere Abteilungen.
Sachgerechte, zuverlässige und motivierte Erledigung von beruflichen Facharbeiten: Die Anforderungen an die beruflichen Kompetenzen werden immer anspruchsvoller. Dennoch ist in Betriebs und Geschäftsvorgängen, trotz KI und Automatisierung, eine Vielzahl von Facharbeiten weiterhin sachgerecht, zuverlässig und motiviert Tag für Tag verantwortlich und mit Freude zu erledigen. Seit Jahrzehnten beweisen gerade ausgebildete Fachpraktiker:innen, dass sie hier ihre Stärken haben.
Verbleib von Wissen und Erfahrung im Betrieb: Fachpraktiker:innen bleiben erfahrungsgemäß nach ihrer Ausbildung dem Betrieb langfristig erhalten. Die Investition in die Ausbildung ist damit lohnend und nachhaltig, denn betriebliches Spezialwissen baut sich über die Jahre kontinuierlich auf und bleibt bestehen. Damit sparen Arbeitgeber langfristig Rekrutierungskosten ein.
Fachkräftemangel: Unternehmen, Betriebe und andere Arbeitgeber stehen in starker Konkurrenz bei der Suche nach Auszubildenden. Daher lohnt sich der Blick auf die konkreten Anforderungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen. Denn Fachpraktikerausbildungen unterscheiden sich von ihrem Bezugsberuf (dem jeweiligen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf) nur durch eine geringere Komplexität. Ein Blick in die Ausbildungsrahmenpläne der Fachpraktikerausbildungen zeigt in der Regel, dass auch das Ausbildungsniveau häufig zum konkret gesuchten Anforderungsprofil des Betriebs passt.
Beschulung von Fachpraktikern und Fachpraktikerinnen
Die Beschulung von Fachpraktiker:innen obliegt wie bei allen Ausbildungsberufen dem Landesrecht. Die Mehrzahl der Fachpraktikerinnen wird derzeit an dafür besonders ausgerichteten Berufsschulen unterrichtet (z. B. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Berufskollegs und anderem), die meist an Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie Berufsbildungswerke oder vergleichbare Einrichtungen angegliedert sind. Es ist aber anzustreben, dass sich mehr Betriebe für eine Ausbildung zu Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern öffnen. Dabei ist dann Folgendes zu berücksichtigen.
Vor allem Fachpraktikerinnen benötigen eine wohnortnahe und betriebsnahe Beschulung, u. a. um in Berufsschulzeiten auf das behinderungsspezifische Unterstützungssystem zurückgreifen zu können. Zudem sind Blockbeschulungen eher nicht geeignet. Insbesondere in der Ausbildung von Fachpraktiker:innen ist eine regional eng verzahnte Kooperation zwischen Betrieb und Berufsschule besonders wichtig.
Daraus ergeben sich Herausforderungen, die auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen zu bewältigen sind. So könnten Regelberufsschulen neben der Beschulung im Bezugsberuf auch die Beschulung im Fachpraktikerberuf anstreben, weil eine Reihe von Unterrichtsanforderungen im gemeinsamen Unterrichtssetting beschult und das Beschulungsangebot der Berufsschule mit einem geringen Mehraufwand an Stunden erweitert werden könnte. Das würde auch den Zusammenhalt aller Auszubildenden fördern und die Inklusion sicherstellen.