Aufstiegs-BAföG seit 1996 Entwicklung des AFBG

Seit 1996 wurde das Aufstiegs BAföG mehrfach reformiert. Die Förderung ist breiter und attraktiver geworden. Gleichzeitig bleiben zentrale Lücken. Der Überblick zeigt die wichtigsten Schritte und kann bei neuen Reformen fortgeschrieben werden.

Ein Paragraph unter einer Lupe steht vor einer Reihe an Rechtstexten in Buchform, daneben eine kleine Statue von Justitia


Das Aufstiegs BAföG ist heute ein wichtiges Instrument für berufliche Weiterbildung. Es hat sich seit seiner Einführung stark verändert. Der Überblick zeigt die wichtigsten Entwicklungsschritte.


Dargestellt werden die Reformschritte des AFBG von 1996

1996 Einführung

Mit dem Gesetz entstand erstmals eine eigene Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung. Ziel war es, Lehrgänge, Prüfungen und teilweise den Lebensunterhalt zu unterstützen. 

Ausgangspunkt: Förderung vor allem für klassische Meisterabschlüsse

2009 Zweite große Reform

Die Förderung wird flexibler und sozialer.

  • Förderung nicht mehr nur für die erste Fortbildung
  • neue Zielgruppen, etwa Erzieher:innen
  • Einführung eines Teilerlasses nach bestandener Prüfung

Weiterbildung wird attraktiver und weniger riskant

2016 Drittes Änderungsgesetz

Die finanzielle Förderung wird spürbar verbessert.

  • höhere Förderbeträge
  • mehr Zuschüsse statt Darlehen
  • erleichterter Zugang

Wichtiger Schritt, aber aus gewerkschaftlicher Sicht noch nicht ausreichend

2020 Vierte Reform

Mit dieser Reform verändert sich das System grundlegend.

  • Förderung aller drei Fortbildungsstufen
  • Unterhalt wird vollständig als Zuschuss gezahlt
  • Zuschüsse und Erlasse werden deutlich erhöht

Größter Ausbau seit Einführung des Gesetzes

2022 und 2023 Folgeänderungen

  • Bedarfssätze und Freibeträge werden erhöht
  • Antragstellung wird vereinfacht
  • Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten wird angepasst

Technische Anpassungen verbessern den Zugang

2024 bis 2026 Fünfte Reform in Vorbereitung

Die aktuelle Reform baut vor allem die Fördersätze weiter aus.

  • höhere Zuschüsse für Lehrgänge und Prüfungen
  • höherer Erlass bei erfolgreichem Abschluss
  • bessere Förderung für Kinderbetreuung

Das Kabinett hat die Reform im Juli 2026 beschlossen. Das Inkrafttreten ist für August 2027 geplant.