Kabinett beschließt 5. Gesetz zur Änderung des AFBG Laufende AFBG-Reform

Der Entwurf bietet deutliche Verbesserungen, bleibt jedoch hinter den politischen Versprechen zurück. Denn wer berufliche Weiterbildung in der Transformation will, muss nicht nur Lehrgangskosten fördern, sondern Lohnausfall und Lebensunterhalt absichern.

Frau an Bohrmaschine lernt bei der Arbeit


Die Bundesregierung plant die nächste Reform des Aufstiegs BAföG. Ziel ist es, mehr Menschen für berufliche Weiterbildung zu gewinnen und die finanzielle Unterstützung zu verbessern. Die Änderungen konzentrieren sich vor allem auf höhere Förderbeträge und bessere Bedingungen für Teilnehmer:innen.

"Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
  • Auch der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht."

Quelle: Bundesregierung

 

Keine Zweitförderung auf gleicher Fortbildungsstufe

Eine zweite Aufstiegsfortbildung auf gleicher Fortbildungsstufe wird im aktuellen Gesetzentwurf weiterhin nicht vorgesehen. Das gilt auch für Bereiche mit Fachkräftemangel, obwohl hier eigentlich ein großer Bedarf besteht und dies der Koalitionsvertrag vorsah.

Aus Sicht der IG Metall ist das ein Problem. In vielen Betrieben geht es nicht nur um den nächsten Aufstieg, sondern um zusätzliche Qualifikationen für neue Technologien, veränderte Arbeitsprozesse und sichere Perspektiven im Job. Gerade in der Transformation brauchen Beschäftigte die Möglichkeit, sich mehr als einmal weiter zu qualifizieren – auch auf gleichen Fortbildungsstufe.


Der Weg zum neuen Gesetz

Das AFBG hat sich verbessert, passt aber noch nicht ausreichend zum Alltag vieler Beschäftigter.

  • Unterhaltsförderung erhöhen und für Teilzeitmaßnahmen stärken

  • Zweitförderung auf gleicher Fortbildungsstufe grundsätzlich ermöglichen

  • Nachweispflichten vereinfachen, um Hürden im Antragsverfahren abzubauen

  • Zinsfreies Darlehen einführen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren

  • Rechtsanspruch auf Weiterbildung schaffen

  • Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten reformieren, damit Weiterbildung besser kombinierbar wird

Positionspapier

Der DGB argumentiert seit mindestens 2016, dass berufliche und akademische Bildung nicht nur symbolisch, sondern auch finanziell gleichwertig behandelt werden müssen. Daraus folgen Forderungen nach höheren Zuschüssen, weniger Darlehenslast, zinsfreien Darlehen und besserer Förderung über mehrere Fortbildungsstufen hinweg. Die Kernforderungen etwas stärker ausbuchstabiert:


Lebensunterhalt als zentrale soziale Frage

Bei der Förderung geht es nicht nur um die Kosten für den Lehrgang. Viel wichtiger ist für viele Beschäftigte der Einkommensausfall während der Weiterbildung. Gerade wer schon im Berufsleben steht, hat laufende Kosten, Familie oder andere Verpflichtungen. Deshalb fordern Gewerkschaften eine deutlich bessere Unterstützung beim Lebensunterhalt.

In der Praxis zeigt sich: Vor allem bei Teilzeitmaßnahmen entsteht oft eine große Lücke. Wer zum Beispiel in Blöcken lernt, verliert schnell spürbar Einkommen. Genau das macht Weiterbildung für viele schwer umsetzbar.

Teilzeit als Frage von Vereinbarkeit

Viele Beschäftigte können Weiterbildung nur neben dem Job organisieren. Gründe sind Familie, Pflege oder betriebliche Anforderungen. Deshalb wird gefordert, die Unterstützung auch für Teilzeitangebote stärker zu öffnen.

Die Idee dahinter: Förderung soll sich daran orientieren, wie viel Einkommen tatsächlich wegfällt, weil die Arbeitszeit reduziert wird.

Politisch wird der Handlungsbedarf gesehen. Konkrete Verbesserungen sind bisher aber nicht umgesetzt worden.

Zweitförderung auf gleicher Fortbildungsstufe

In der Arbeitswelt verändert sich viel. Neue Technologien und Aufgaben erfordern oft zusätzliche Spezialisierungen.

Deshalb fordern die Gewerkschaften, dass auch mehrere Fortbildungen auf gleichem Niveau gefördert werden. In vielen Betrieben geht es nicht nur um den nächsten Karriereschritt, sondern um neue Kompetenzen für veränderte Anforderungen.

Im aktuellen Gesetz ist diese Möglichkeit weiterhin stark begrenzt.

Qualität, Vollzug und Verbraucherschutz

Neben der finanziellen Förderung spielt auch die Qualität der Angebote eine wichtige Rolle. Gefordert werden klare Standards, mehr Transparenz und bessere Kontrolle der Anbieter.

In der Praxis gibt es weiterhin Probleme:

  • unklare Qualitätsanforderungen
  • bürokratische Verfahren
  • starre Vorgaben bei Dauer und Anwesenheit

Gerade für Beschäftigte mit Schichtarbeit, Familie oder gesundheitlichen Einschränkungen sind diese Vorgaben oft schwer einzuhalten. Kritik gibt es auch daran, dass sich die Förderung zu stark an Anwesenheitszeiten orientiert und zu wenig am tatsächlichen Lernerfolg.

Die IG Metall setzt sich ein für ...

  • ein Recht auf Weiterbildung

  • mehr Qualifizierung in der Transformation

  • bessere Beratung und Unterstützung in den Betrieben

  • ein Initiativrecht für Betriebsräte

  • die Stärkung der öffentlichen Förderung

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