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Der Prüfling erhält die Aufgabe, eine berufstypische Arbeit durchzuführen. Es kann sich beispielsweise um eine Dienstleistung oder eine Instandhaltung handeln.
Der Prüfungsausschuss bewertet die Arbeits-/Vorgehensweise und das Arbeitsergebnis. Die Durchführung der Arbeitsprobe erfolgt in Anwesenheit des Prüfungsausschusses.
Die Arbeitsprobe hat ihren Platz vor allem in gestalterischen und handwerklichen Berufen. Dabei steht neben dem Arbeitsergebnis vor allem die Arbeits- und Vorgehensweise im Fokus der Bewertung. Zur Beurteilung der Arbeitsprobe werden sehr aufmerksame und fachkundige Beobachter/-innen benötigt. Gespräche spielen eine nebensächliche Rolle.
Bei diesem Prüfungsinstrument ist die "Interaktion" somit sehr stark zurückgenommen, sie bezieht sich vorwiegend auf das Beobachten der praktischen Handlungen des Prüflings im Laufe der Aufgabenbearbeitung.