Auf dem Podium diskutierten drei Experten über den KI-Einsatz in Betrieben und in der Berufsbildung. Dr. Fabian Hoose von der Gemeinsamen Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum und IG Metall , Dr. Oliver Nahm vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und Dr. Detlef Gerst aus dem Bereich Grundsatzfragen der IG Metall.
Gemeinsame Ziele vor dem Technikeinsatz
Dr. Fabian Hoose warnte davor, KI-Einführung allein der Geschäftsführung zu überlassen. Entscheidend sei, vor dem Einsatz gemeinsam zu klären, welche Ziele erreicht werden sollen: Geht es nur um Rationalisierung und bessere Kennzahlen oder auch um Arbeitsqualität? Ohne diesen Dialog bestehe die Gefahr, dass Beschäftigte Technik übergestülpt bekommen, ohne an der Gestaltung beteiligt zu sein. Hoose verwies auf eine Studie des IfW Kiel, die zeige, dass qualifizierte Tätigkeiten zwar stark von KI betroffen seien, gleichzeitig aber mehr hochqualifizierte Beschäftigte gebraucht würden, die KI-Ergebnisse beurteilen können. Nicht Ersetzung, sondern Umbau sei der wahrscheinlichere Effekt.
Rechtliche Grundlage reicht nicht aus
Dr. Detlef Gerst skizzierte den bestehenden Rahmen: Gewerbeordnung, BGB, Betriebsverfassungsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung böten eine Grundlage. Sie seien aber nicht für eigenständig agierende KI-Systeme geschaffen worden. Dr. Gerst sah Gefährdungen in drei Bereichen: beim Datenschutz, wenn Arbeitgeber:innen über KI immer mehr Beschäftigtendaten erhielten; beim Weisungsrecht, das durch automatisierte Entscheidungen ausgehöhlt werde; und bei der Echtzeitsteuerung von Arbeitsverhalten, die eine rote Linie darstelle. Seine Forderung: Wichtige KI-Entscheidungen müssen transparent und überprüfbar sein. Ein prozedurales Mitbestimmungsrecht müsse Betriebsräten von Anfang an Mitgestaltung sichern.
Beim Vetorecht wurde Dr. Gerst konkret. Für KI in der Qualitätssicherung brauche es keine Kenntnis der Algorithmen, sondern eine menschliche Aufsicht über die Ergebnisse. Bei Personalauswahl oder Talentmanagement hingegen müsse das Training der Modelle auf Diskriminierungsfreiheit überprüft werden. Bis die KI-Verordnung im August 2026 in Kraft trete, riet Dr. Gerst Betriebsräten, bei solchen Hochrisikosystemen Veto einzulegen. Das Team Passerelle der IG Metall biete Algorithmenprüfungen an.
Besonders aktuell: die Trennung der EU-Maschinenverordnung von der KI-Verordnung. In einem Trilog sei vereinbart worden, dass KI-gestützte Sicherheitssysteme in Maschinen nicht mehr den strengen Trainingsanforderungen der KI-Verordnung unterliegen. Dr. Gerst riet Betriebsräten, bei Maschinen mit KI-gestützten Sicherheitsbauteilen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Veto einzulegen und auf klassische Sicherheitseinrichtungen zu bestehen.
Fachkompetenz bleibt der Schlüssel
Dr. Oliver Nahm betonte, dass die Kompetenzen, die für einen sinnvollen KI-Einsatz nötig seien, dieselben seien, die durch KI bedroht würden: Kommunikationskompetenz, kritisches Denken und Fachkompetenz. Ohne Domänenwissen lasse sich die Qualität von KI-Ergebnissen nicht beurteilen. In Deutschland überprüften laut einer Studie der Unternehmensberatung EY nur 27 Prozent der Nutzer:innen die KI-Antworten. Selbst Studierende lagerten kritisches Denken an die KI aus. Für die Ausbildung sah Dr. Nahm Chancen, wenn KI reflektiert eingesetzt werde. Das Berichtsheft könne zum Lerntagebuch werden: Was habe ich eingegeben, was kam heraus, wo muss ich nachfragen? Entscheidend sei, den KI-Einsatz offenzulegen, statt ihn zu verstecken. Ein Verbot ergebe keinen Sinn, weil KI Teil der zukünftigen Arbeit sei. Echte Innovation und Regelbrechen könnten die Modelle nicht leisten. Dafür brauche es fachlich gut aufgestellte Menschen.
Was Betriebsräte jetzt mitnehmen
In der Publikumsdiskussion brachten die Kolleg:innen zwei Punkte ein: KI verändere die Entgeltgestaltung, wenn Mensch-Maschine-Kommunikation die Mensch-Mensch-Kommunikation ablöse und sich Eingruppierungsmerkmale verschieben. Und kleinere Betriebsräte mit wenigen Freistellungen stünden vor der Frage, wie sie die nötige KI-Kompetenz überhaupt aufbauen sollen.
Die drei Podiumsteilnehmer fassten ihre zentralen Hebel zusammen
Dr. Nahm forderte klare Guidelines und Vertrauen in die Beschäftigten. Dr. Hoose verwies auf gemeinsame Gestaltung als Voraussetzung dafür, dass auch Unternehmen das ökonomische Potenzial der KI heben könnten. Dr. Gerst formulierte als Ziel eine Partnerschaft von Mensch und KI, in der der Mensch die volle Managerrolle behalte, gestützt auf gute Gestaltungsprozesse, Lernbereitschaft und eine ausgebaute Regulierung.
Weiterführende Quellen: