Berufsbildungspolitik Was Berufsbezeichnungen leisten — und was nicht

Berufsbezeichnungen sind mehr als ein Etikett. Sie steuern, ob Jugendliche einen Beruf überhaupt in Erwägung ziehen. Wenn Name und Tätigkeit auseinanderlaufen, leidet der Ausbildungsmarkt. Doch eine Umbenennung allein löst keine strukturellen Probleme.

Anlagenmechaniker, Tischlerin und Modeschneider: Illustration zeigt drei Auszubildende aus den Handwerksbranchen der IG Metall.

1. Juli 2026 1. Juli 2026


Wer einen Ausbildungsberuf sucht, beginnt mit dem Namen. Die Berufsbezeichnung ist die erste Information, die Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte erreichen. Sie entscheidet oft darüber, ob ein Beruf in die engere Wahl kommt oder von vornherein durchfällt. Für Betriebsrät:innen, Ausbilder:innen und alle, die in der Ausbildung verantwortlich sind, ist das mehr als ein Etikettenstreit. Es geht um die Frage, ob ein Beruf seine Nachwuchskräfte findet.

Drei Funktionen einer Berufsbezeichnung

Die Berufsbildungsforschung beschreibt drei Funktionen, die eine Berufsbezeichnung erfüllen sollte (Ulrich, Krewerth & Tschöppe 2004; Eberhard, Krewerth & Ulrich 2010):

Die Signalfunktion vermittelt eine Vorstellung davon, was im Beruf gearbeitet wird. „Mechatroniker:in für Kältetechnik" sagt mehr aus als „Mechaniker:in".

Die Selektionsfunktion wirkt wie ein Filter. Jugendliche prüfen anhand des Namens, ob es sich lohnt, sich näher mit dem Beruf zu beschäftigen. Wer den Namen nicht versteht oder falsch versteht, scheidet den Beruf früh aus.

Die Selbstdarstellungsfunktion betrifft das soziale Umfeld. Eine Berufsbezeichnung ist auch eine Selbstauskunft im Freundeskreis, in der Familie, auf der Party. Klingt sie altmodisch, vermeintlich schmutzig oder unverständlich, wird der Beruf gemieden, selbst wenn die Inhalte passen.

Wenn der Name nicht mehr passt: Klempner:in

Manche Berufsbezeichnungen führen heute in die Irre. Eine vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima durchgeführte Befragung unter Schüler:innen ergab, dass die große Mehrheit der Befragten den Beruf Klempner:in mit dem Beseitigen von Verstopfungen in Toiletten verbindet. Tatsächlich arbeiten Klempner:innen an Metalldächern und Fassaden. Nur ein kleiner Teil der Befragten ordnete dem Beruf diese Tätigkeit korrekt zu. Sobald den Befragten die tatsächlichen Aufgaben beschrieben wurden, stieg der Anteil derer, die sich eine Ausbildung im Tätigkeitsfeld vorstellen konnten, deutlich an.

Das deckt sich mit dem Bild, das BIBB-Daten zeichnen: Der Klempner ist unter den Handwerksberufen einer mit besonders ausgeprägten Besetzungsproblemen. Im Vergleich dazu schneidet der Beruf Dachdecker:in, dessen Tätigkeitsfeld dem des Klempners ähnlich ist, bei Nachfrage und Besetzung deutlich besser ab. Die Tätigkeitsbeschreibung „Klempner:in" trifft das, was im Beruf gearbeitet wird, schlicht nicht mehr.

Wenn der Name altmodisch klingt — aber nicht schadet: Schornsteinfeger:in

Der Umkehrschluss wäre allerdings falsch. Schon Krewerth, Leppelmeier und Ulrich beschrieben 2004 am Bundesinstitut für Berufsbildung, dass traditionelle Berufe wie Müller:in oder Schornsteinfeger:in bei Jugendlichen Assoziationen aus Märchenbüchern auslösen — und gerade nicht das tatsächliche, moderne Berufsbild.

Doch der Beruf Schornsteinfeger:in zeigt: Ein altmodisch klingender Name muss nicht zwangsläufig zu Nachwuchsmangel führen. Das Tätigkeitsprofil hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Schornsteinfeger:innen sind heute auch Energieberater:innen, prüfen Wärmepumpen und moderne Heizanlagen, messen Schadstoffe, dokumentieren digital und beraten zur Energiewende. Trotz eines Namens, der nach Märchenbuch klingt, ist die Ausbildung gefragt: Nach BIBB-Erhebung haben 2024 rund 850 junge Menschen eine Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk begonnen.

Der Vergleich beider Berufe zeigt: Die Berufsbezeichnung ist nicht der einzige und nicht immer der entscheidende Faktor. Wo der alte Name positive Assoziationen trägt — Glücksbringer, Tradition, sichtbare Berufsidentität — kann er trotz aller Altertümlichkeit funktionieren. Wo er falsche Tätigkeitsvorstellungen erzeugt, wirkt er als Hürde.

Wie eine Umbenennung zustande kommt

Ausbildungsberufsbezeichnungen sind in Ausbildungsordnungen festgelegt. Eine Änderung erfolgt nicht durch einseitigen Beschluss eines Verbandes, sondern in einem geregelten Verfahren mit mehreren Beteiligten.

Den Anstoß geben in der Regel die Sozialpartner: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stimmen sich ab und beantragen die Änderung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung moderiert das Ordnungsverfahren. Sachverständige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erarbeiten den Entwurf. Parallel entwickeln Sachverständige der Länder unter Federführung der Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht. Der Entwurf wird im Hauptausschuss des BIBB beraten — paritätisch besetzt mit Bund, Ländern, Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen. Den Erlass der Verordnung übernimmt das fachlich zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Die IG Metall ist in diesem Verfahren über den Hauptausschuss und über Sachverständige direkt beteiligt. Sie ist für Berufe wie Klempner:in, Anlagenmechaniker:in oder Industriemechaniker:in mit am Tisch.

Was Umbenennungen leisten können — und was nicht

Der Befund der Forschung ist klar: Berufsbezeichnungen wirken auf die Berufswahl. Der Schluss daraus ist weniger eindeutig. Eine Umbenennung kann ein Berufsbild korrigieren, wenn der alte Name Fehlvorstellungen erzeugt. Sie kann Schulabgänger:innen einen Anlass geben, sich überhaupt mit dem Beruf zu beschäftigen.

Belastbare Studien, die einen direkten kausalen Effekt von Umbenennungen auf die Vertragszahlen messen, sind allerdings rar. Häufig laufen Umbenennungen zusammen mit inhaltlichen Modernisierungen, neuen Standardberufsbildpositionen oder veränderten Marktbedingungen. Was davon den Ausschlag gibt, ist nicht sauber zu trennen. Der oft genannte Fall der Schaffung des Berufs Anlagenmechaniker:in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik im Jahr 2003 war keine reine Umbenennung, sondern eine Zusammenlegung der Berufe Gas- und Wasserinstallateur:in und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer:in mit modernisiertem Berufsbild.

Auch die Bildungsforschung warnt vor falschen Erwartungen. Wenn ein neuer Name attraktivere Inhalte verspricht, als der Beruf tatsächlich bietet, kann das Vertrauen junger Menschen in die Berufsorientierung beschädigt werden. Margrit Stamm hat das 2014 für die Schweiz als „Mogelpackung" beschrieben: Eine rein sprachkosmetische Umbenennung kann sich herumsprechen und ins Gegenteil verkehren, wenn Auszubildende am ersten Tag merken, dass die Realität anders aussieht als der Titel suggeriert.

Hinzu kommt: Die Berufsbezeichnung ist nur einer von mehreren Faktoren, die über die Attraktivität eines Berufs entscheiden. Bezahlung, Arbeitszeiten, körperliche Belastung, Übernahmequote, Aufstiegsperspektive und das Verhalten der Ausbildungsbetriebe wirken stärker auf die längerfristige Bindung. Wer ein Imageproblem allein über einen neuen Namen lösen will, übersieht das. Das Beispiel Schornsteinfeger:in zeigt umgekehrt: Wenn der Beruf inhaltlich überzeugt, kann er auch mit einem traditionellen Namen Nachwuchs gewinnen.

Was das für die betriebliche Praxis bedeutet

Für Betriebsrät:innen und Ausbilder:innen ist eine geplante Umbenennung ein Anlass, mehrere Dinge zugleich im Blick zu behalten.

Die Berufsbezeichnung in laufenden Ausbildungsverträgen ändert sich nicht rückwirkend. Wer in einem alten Beruf ausgebildet wird, behält den Abschluss unter dem alten Namen. Für neue Verträge ab Inkrafttreten der geänderten Verordnung gilt die neue Bezeichnung. Das ist im Betrieb organisatorisch zu begleiten: Vertragsmuster, Stellenausschreibungen, Schilder, Werbematerial.

Eine Umbenennung allein verändert die Arbeitsbedingungen nicht. Wenn der Beruf Nachwuchsprobleme hat, lohnt es sich, parallel die betriebliche Ausbildungsqualität, die Übernahmequote und die Vergütung zu überprüfen. Die Frage „Warum wollen junge Menschen diesen Beruf nicht lernen" ist meist nicht allein mit einem neuen Namen beantwortet.

Im Verfahren selbst können Betriebsrät:innen über ihre Sozialpartner Einfluss nehmen. Wer in einem betroffenen Beruf ausbildet, sollte das Verfahren begleiten — über die örtliche Vertrauensleute-Arbeit und über die Beteiligung der IG Metall im Hauptausschuss BIBB.

Position der IG Metall

Für die IG Metall ist klar: Berufsbezeichnungen sind ein Werkzeug, kein Allheilmittel. Sie müssen die tatsächlichen Tätigkeiten korrekt abbilden und Zugangsschwellen abbauen. Wo das alte Bezeichnungssystem nicht mehr passt, ist eine Anpassung sinnvoll. Eine Umbenennung ersetzt aber nicht die Verantwortung der Betriebe für gute Ausbildung, faire Vergütung und Übernahme. Die IG Metall arbeitet als Sozialpartnerin in den Ordnungsverfahren konstruktiv mit — und prüft jeden Vorschlag daran, ob er Auszubildende ernst nimmt oder nur das Marketing der Branche bedient.

Weiterführende Informationen

Bundesinstitut für Berufsbildung: Datenreport zum Berufsbildungsbericht (jährlich): https://www.bibb.de/datenreport/

Krewerth, Leppelmeier & Ulrich (2004): Der Einfluss von Berufsbezeichnungen auf die Berufswahl von Jugendlichen, BWP 33(1): https://www.bwp-zeitschrift.de/dienst/publikationen/de/877

BIBB: Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (jährlich aktualisiert)


Drei Funktionen

Signalfunktion: Welche Vorstellung von der Tätigkeit löst der Name aus?

Selektionsfunktion: Wird der Beruf in die engere Wahl gezogen oder verworfen?

Selbstdarstellungsfunktion: Wie wirkt der Beruf in Familie, Freundeskreis, sozialem Umfeld?

Quelle: Ulrich, Krewerth & Tschöppe 2004, BIBB

Verfahren der Umbenennung

Antrag: Sozialpartner (Gewerkschaft + Arbeitgeberverband)

Erarbeitung: Sachverständige beider Bänke, moderiert durch das BIBB

Rahmenlehrplan: Sachverständige der Länder unter Federführung der KMK

Beratung: Hauptausschuss des BIBB (paritätisch: Bund, Länder, Arbeitgeber, Arbeitnehmer)

Erlass: Fachlich zuständiges Bundesministerium, im Einvernehmen mit dem BMBF

Rechtsgrundlage: § 92 BBiG

Checkliste betriebliche Praxis

Bei einer geplanten Umbenennung im Betrieb:

— Laufende Ausbildungsverträge bleiben unter dem alten Namen bestehen.

— Neue Verträge ab Inkrafttreten der Verordnung tragen den neuen Namen.

— Anzupassen: Vertragsmuster, Stellenausschreibungen, Schilder, Werbematerial.

— Parallel prüfen: Ausbildungsqualität, Übernahmequote, Vergütung, Arbeitsbedingungen.

— Verfahren begleiten: über Vertrauensleute und über die IG Metall im Hauptausschuss BIBB.

Weitere Informationen:
Frank Gerdes

Frank Gerdes

Gewerkschaftssekretär
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Anke Muth

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Gewerkschaftssekretärin
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Daniel Friedrich

Daniel Friedrich

Gewerkschaftssekretär
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