Ein Modell mit Zukunft? Freiwilliges Handwerksjahr braucht klare Qualitätsstandards

Das Freiwillige Handwerksjahr soll jungen Menschen Einblicke in verschiedene Handwerksberufe geben. Gewerkschaften begrüßen gute betriebliche Praktika. Sie fordern aber klare Regeln für Qualität, Betreuung, Bezahlung und Finanzierung.

Junger Mann arbeitet in einer Werkstatt mit Holz

14. Oktober 2026 14. Oktober 2026


Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für junge Menschen eine wichtige Phase. Sie müssen eigene Interessen und Fähigkeiten mit den Anforderungen der Arbeitswelt abgleichen. Dafür gibt es viele Angebote zur Berufsorientierung. Doch junge Menschen können deren Qualität und Nutzen kaum selbst beurteilen. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollen hier Jugendberufsagenturen beraten, unterstützen sowie einen verlässlichen und übersichtlichen Rahmen für den gesamten Übergang schaffen.

Das Freiwillige Handwerksjahr (kurz: FHJ) ist in dem Feld der Berufsorientierung ein neues Angebot der Handwerkskammern - z.B. bei der Handwerkskammer Lübeck. Es richtet sich an junge Menschen, die sich für das Handwerk interessieren, aber noch nicht wissen, welcher Beruf zu ihnen passt. Je nach Modell dauert das Angebot bis zu zwölf Monate. In dieser Zeit absolvieren die Teilnehmenden mehrere Praktika in unterschiedlichen Handwerksbetrieben. Häufig kommen Workshops und Seminare hinzu. Die Teilnehmenden erhalten in der Regel ein "Taschengeld" von 450 Euro brutto. Vergleichbare Angebote gibt es inzwischen auch in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die konkrete Ausgestaltung kann sich von Region zu Region unterscheiden.

 

Gute Orientierung brauchen verbindliche Regeln

Betriebliche Praktika heflen jungen Menschen Berufe kennenzulernen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Voraussetzung ist, dass sie gut geplant und begleitet werden.
Dazu gehören klare Standards für die Auswahl der Betriebe, eine verlässliche Betreuung und eine angemessene Bezahlung. Die Teilnehmenden dürfen nicht als günstige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Im Mittelpunkt muss ihre Orientierung stehen.

Auch die öffentliche Finanzierung ist kritisch zu prüfen. Wenn Steuermittel eingesetzt werden, muss das Angebot jungen Menschen einen nachweisbaren Nutzen bringen. Zudem sollte die Berufsorientierung nicht einseitig auf das Handwerk begrenzt sein. Jugendliche brauchen die Möglichkeit, unterschiedliche Berufe und Wirtschaftsbereiche kennenzulernen.

 

Berufsorientierung ist kein Freiwilligendienst

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag Modellprojekte des Freiwilligen Handwerksjahres mit einem Freiwilligendienst im Bevölkerungsschutz verbinden. Der DGB lehnt diese Verbindung ab.

Ein soziales oder ökologisches Freiwilligenjahr dient dem gemeinwohlorientierten Engagement. Das Freiwillige Handwerksjahr verfolgt dagegen in erster Linie das Ziel der Berufsorientierung und der Fachkräftesicherung. Beide Aufgaben sollten deshalb klar voneinander getrennt bleiben.

Eine erste Einschätzung

 

"Wir als Gewerkschaften teilen den Ansatz, dass betriebliche Praktika die Berufsorientierung positiv beeinflussen, sofern sie qualitativ hochwertig gestaltet sind. Dafür bedarf es klarer Rahmenbedingungen zur Qualität, Betreuung und Bezahlung der Prakikumsangebote.

 

Aus gewerkschaftlicher Sicht halten wir es für bedenklich, wenn Maßnahmen wie das FHJ aus Steuermitteln finanziert werden und sich stark auf das Handwerk verengen. Es wäre wünschensert, mindestens im Interesse der teilnehmenden jungen Menschen, ggf. weitere Wirtschaftsbereiche einzubeziehen."

Ein Thema für den Berufsbildungsausschuss der HWK

Falls in eurer Handwerkskammer das FHJ durch den BBA beschlossen werden soll, lasst euch das Modell ausführlich vorstellen und hinterfragt es kritisch. Ein paar Anregungen:

  • Was sind die Ziele des FHJ?
  • Wie wird die Zielerreichung gemessen?
  • Handelt es sich um ein Projekt oder ein dauerhaftes Angebot?
  • Wie finanziert sich das Angebot?
  • Ist das FHJ in ein pädagogisches Konzept eingebunden?
  • Werden die Einsätze im Betrieb z.B. durch ein Angebot der ÜBSn  begleitet?
  • Wie werden die teilnehmenden Betriebe ausgesucht?
    Welche Voraussetzungen müssen die teilnehmenden Betriebe erfüllen?
  • Wie werden die jungen Menschen in den Betrieben betreut?
  • In welchem rechtlichen Rahmen werden die Azubis in den Betrieben eingesetzt? 
  • Wie sind die Teilnehmenden versichert?
  • Wie sind die Teilnehmenden bei Unfällen und Krankheit abgesichert? 
  • Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung? (aus arbeitsmarktpolitischer Sicht hat ein/e Praktikant*in eines freiwilligen Praktikums Anspruch auf den Mindestlohn (und nicht nur auf 450€)
  • Kann die Zeit auf eine Ausbildung angerechnet werden?

Wenn ihr Zweifel habt bzw. eure Fragen nicht beantwortet werden können vertagt eine Beschlussfassung oder beschließt es nicht.