Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 um 5% Mehr Geld für Auszubildende ab Januar

Ab 2027 gilt eine höhere Mindestausbildungsvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr steigt sie auf 764 Euro. Das BIBB hat die neuen Sätze berechnet. Die meisten Azubis erhalten aber deutlich mehr.

Geld, Münzen, Portmonaie

21. Oktober 2026 21. Oktober 2026


Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine höhere Mindestausbildungsvergütung für alle, die eine duale Ausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung beginnen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neuen Sätze berechnet. Sie wurden am 07. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Vergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um rund 6,2 Prozent auf 724 Euro. In den Folgejahren gelten gesetzlich festgelegte Aufschläge:

  • 764 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 902 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Die Mindestausbildungsvergütung gibt es seit 2020. Sie ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze. Tarifverträge können davon abweichen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt: Ihre Vergütung darf die tariflichen Sätze in der Region und Branche um maximal 20 Prozent unterschreiten.

Die meisten Auszubildenden erhalten deutlich mehr als die gesetzliche Mindestvergütung. Laut BIBB lag die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung 2025 bei 1.209 Euro brutto im Monat. Je nach Beruf und Region gibt es große Unterschiede.

(Quelle: BIBB)

Berechnung der Mindestausbildungsvergütung

Jedes Jahr aufs Neu, nach einem gesetzlichen Mechanismus

Die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung berechnet. Grundlage ist die durchschnittliche Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in den letzten zwei Jahren. Tarifabschlüsse der Gewerkschaften beeinflussen diese Entwicklung direkt. Die Vergütung für die weiteren Ausbildungsjahre ergibt sich aus festen prozentualen Aufschlägen, bezogen auf das erste Ausbildungsjahr:

  • +18 % im zweiten Ausbildungsjahr

  • +35 % im dritten Ausbildungsjahr

  • +40 % im vierten Ausbildungsjahr

Datengrundlage und Berechnungsmethodik
Bezahlen an der Supermarktkasse

Tarifverträge sichern Azubis deutlich bessere Vergütungen

Die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen sind 2025/2026 um durchschnittlich 3,3 Prozent gestiegen. In den meisten Branchen erhalten Auszubildende bereits im ersten Ausbildungsjahr mehr als 1.000 Euro im Monat.

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