Mit der Empfehlung Nummer 186 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung im März 2026 eine zentrale Grundlage für die Gestaltung von Prüfungen in Ausbildungsordnungen neu gefasst. Die Empfehlung ersetzt die bisherige Empfehlung Nummer 158 und zielt darauf, ein einheitliches Verständnis über Prüfungsanforderungen und Prüfungsinstrumente herzustellen.
[HA186 | PDF]
Prüfungsinstrumente spielen in der beruflichen Bildung eine zentrale Rolle. Sie legen fest, auf welche Weise festgestellt wird, ob Auszubildende die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erreicht haben. Dazu gehört etwa, ob eine praktische Aufgabe durchgeführt wird, ein Prüfungsstück entsteht oder ein Fachgespräch geführt wird. Prüfungsinstrumente bestimmen damit unmittelbar die Form der Leistungserbringung und die Bewertung im Prüfungsverfahren.
Die neue Empfehlung bringt hier mehr Klarheit. Erstmals werden die einzelnen Prüfungsinstrumente systematisch beschrieben und mit einheitlichen Kriterien hinterlegt. Für jedes Instrument enthält der Katalog eine Kurzbeschreibung, Angaben zu Bewertungsgegenständen und Kriterien, Hinweise zu sinnvollen Kombinationen, zur Prüfungsdauer sowie zu den praktischen Anwendungsbedingungen.
Die neue Hauptausschussempfehlung erleichtert die Arbeit der an Ordnungsverfahren Beteiligten erheblich. Sachverständige, Sozialpartner und Ministerien erhalten einen verlässlichen Orientierungsrahmen für die Auswahl geeigneter Prüfungsinstrumente. Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit und Qualität der Prüfungen gestärkt.
Für die betriebliche Praxis bedeutet das mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ausbilder:innen und Prüfer:innen können leichter erkennen, welche Anforderungen gestellt werden und wie Prüfungsleistungen konkret zu bewerten sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die konsequente Ausrichtung an beruflicher Handlungskompetenz. Prüfungsinstrumente müssen so gestaltet sein, dass sie zusammenhängende berufstypische Aufgaben abbilden und echte Handlungssituationen berücksichtigen.
Die Empfehlung beschreibt außerdem verbindlich, dass nur die im Katalog aufgeführten Prüfungsinstrumente in Ausbildungsordnungen verordnet werden sollen. Abweichungen müssen begründet werden. Auch dadurch wird die Systematik gestärkt und die Praxisanwendung vereinfacht.
Für einen vertieften Einblick in die Änderungen, die sich aus der Empfehlung 186 ergeben, bietet die IG Metall BB-Virtuell Termine an. Dort werden die zentralen Neuerungen erläutert und ihre Auswirkungen auf die Umsetzung im Prüfungswesen diskutiert.