Streit um Ausbildungsumlage in Bremen Gericht nimmt der orchestrierten Klagekampagne den Wind aus den Segeln

Bremen kann seinen Ausbildungsfonds weiter umsetzen, das Verwaltungsgericht weist mehrere Klagen ab. Ob die Umlagen mehr Ausbildungsplätze im Land schafft, kann sich nun langsam unter Beweis stellen.

Ein Richter schwenkt einen Richterhammer im Gerichtssaal


In Bremen gibt es Rückenwind für die Ausbildungsumlage. Das Verwaltungsgericht hat mehrere Klagen von Unternehmen abgewiesen. Die Abgabe ist rechtmäßig und verfassungskonform, auch die Umsetzung ist laut Gericht nicht zu beanstanden. Eine Berufung ist aber möglich. Insgesamt hatten mit Unterstützung der regionalen Kammern über 440 Betriebe geklagt.

Der Fonds ist seit 2025 in Kraft. Unternehmen zahlen 0,27 Prozent der Bruttolohnsumme ein. Betriebe, die ausbilden, bekommen eine Pauschale pro Azubi zurück und unterstützende Maßnahmen werden aus dem Fond, der aufgrund der Klagen als ausgeblutet galt, finanziert.

Die Entscheidung hat Signalwirkung. Auch Berlin wird eine Umlage einführen. 

Der Wissenschaftliche Beratungskreis der Gewerkschaften IG Metall und ver.di zu Bildungsfragen betont in seiner Broschüre die Dringlichkeit eines solchen Umlagesystems. Es geht nicht nur um mehr Ausbildungsplätze, sondern auch um Qualität, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit. Eine bundesweite Umlage ist ein strukturpolitisches Signal: Ausbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.