Vortrag Dr. Detlef Gerst Mitbestimmte KI: Praxis und Regelungsbedarf

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen ist ein offener, dynamischer Prozess, dessen konkrete Ergebnisse zu Beginn meist noch nicht feststehen. KI-Anwendungen reichen von Assistenzsystemen über Sprachmodelle bis hin zu autonomen Systemen zur Entscheidungsunterstützung.

Vortrag Detlef Gerst

9. Juni 2026 9. Juni 2026


KI-Einführung als offener Prozess

Die Einführung von KI ist ein dynamischer Prozess mit unklarem Ergebnis zu Beginn. Anforderungen, Lösungen und Auswirkungen entwickeln sich iterativ, weshalb flexible Gestaltung, kontinuierliche Bewertung und Anpassung zentrale Erfolgsfaktoren sind.

Regelbar ist der Gestaltungsprozess, nicht die konkrete KI-Nutzung

Die konkrete Nutzung von KI ist schwer festzulegen, aber der Prozess ihrer Einführung kann geregelt werden – etwa durch Zieldefinition, Qualitäts- und Ethikstandards, Beteiligungsrechte, Schutzmaßnahmen und Qualifizierung.

Beteiligung sichert Qualität und Akzeptanz

Frühe und umfassende Beteiligung von Beschäftigten verbessert die Gebrauchstauglichkeit, fördert Lernen und erhöht die Effizienz der Gestaltung. Gleichzeitig ist sie Voraussetzung für nachvollziehbare, akzeptierte Ergebnisse.

KI bringt gleichzeitig Chancen und Risiken

KI kann Arbeit erleichtern, führt aber auch zu Überwachung, Unsicherheit und möglichen Beschäftigungsverlusten. Diese widersprüchlichen Effekte müssen aktiv gestaltet und durch Mitbestimmung ausgeglichen werden.

Mitbestimmung ist notwendig, aber unzureichend ausgeprägt

Obwohl Mitbestimmungsrechte vorhanden sind, greifen sie oft zu spät und zu punktuell. Für eine wirksame Gestaltung von KI müssen sie stärker prozessbezogen, strategisch und ressourcenmäßig ausgebaut werden.

Präsentation Dr. Detlef Gerst: Mitbestimmte KI: Praxis und Regelungsbedarf

Mitbestimmte KI: Praxis und Regelungsbedarf

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