Regelbar ist der Gestaltungsprozess, nicht die konkrete KI-Nutzung
Die konkrete Nutzung von KI ist schwer festzulegen, aber der Prozess ihrer Einführung kann geregelt werden – etwa durch Zieldefinition, Qualitäts- und Ethikstandards, Beteiligungsrechte, Schutzmaßnahmen und Qualifizierung.