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von Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH und Institut für Training, Forschung und Projekte (iftp)
Queer in der Ausbildung – nicht allein im System
Es gibt viele Wege, sich aus-, fort- und weiterzubilden. Bildung ist kein Thema, das nur Kinder und Jugendliche betrifft, sondern - heute mehr denn je - auch Erwachsene. In vielen Fällen stehen Menschen, die an Bildungsmaßnahmen teilnehmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies betrifft Beschäftigte, beruflich Lernende, Schüler oder im Einzelfall auch Selbständige. Für welche Bildungsmaßnahme Versicherungsschutz besteht und welcher Unfallversicherungsträger im Einzelfall zuständig ist, hängt in erster Linie davon ab, wer Träger der Bildungsmaßnahme ist und mit welchem Bildungsziel sie durchgeführt wird. Für die Beschäftigten der Unfallversicherungsträger wurde eine Leitlinie erarbeitet, die Auskunft darüber gibt, nach welcher Vorschrift Versicherungsschutz besteht und wer zuständiger Unfallversicherungsträger ist. Die in der Leitlinie genannten Paragrafen beziehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, immer auf das 7. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" - Gewerkschaftliche Perspektive
FAQ Zusatzqualifikationen Metall- und Elektroindustrie
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