Berufsbildung regional gestalten Aufgaben und Rechte des Berufsbildungsausschusses (BBA)

Der BBA gestaltet Berufsbildung vor Ort mit. Er begleitet Entwicklungen, diskutiert Herausforderungen und wirkt auf gute Ausbildungsqualität hin. Seine Informations-, Anhörungs- und Beschlussrechte geben ihm dafür die nötigen Möglichkeiten.

Lächelnde Frau in einer Teambesprechung

10. August 2026 10. August 2026


Der Berufsbildungsausschuss ist das zentrale Mitbestimmungsgremium der beruflichen Bildung in der Region. Seine Aufgaben und Rechte sind im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung festgelegt (§ 79 BBiG / § 44 HwO). Dabei geht es nicht nur um die Beratung von Ausbildungsfragen. Der Ausschuss hat eigene Beteiligungs- und Beschlussrechte und soll aktiv auf die Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität hinwirken.

Der Gesetzgeber hat dem Berufsbildungsausschuss dafür eine besondere Rolle gegeben: Er muss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung informiert und angehört werden. Außerdem beschließt er wichtige Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung. Eine ausführliche Darstellung findet sich auch in der Handlungshilfe des DGB.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben (z.B. die Qualitätsentwicklung in der beruflichen Bildung) kann der Berufsbildungsausschuss auch Unterausschüsse einrichten. Dies ist § 80 BBiG / § 44 b HwO festgelegt und muss in der Geschäftsordnung weitergehend geregelt werden (vgl. auch HIER).


Unterausschüsse helfen, Themen gründlicher vorzubereiten und Fachwissen einzubinden!

In der Praxis ist die Tagesordnung oft voll. Viele Themen sind fachlich anspruchsvoll und brauchen eine gründliche Vorbereitung. Genau hier können Unterausschüsse helfen. Dabei können auch Personen beteiligt werden, die nicht selbst Mitglied des Berufsbildungsausschusses sind. 

Ein Beispiel liefert die IHK Mittlerer Niederrhein. Ihre Geschäftsordnung sieht Unterausschüsse, so auch einen Qualitätsunterausschuss vor. Diese können nach Bedarf gebildet werden. Ihnen können auch stellvertretende Ausschussmitglieder und andere sachkundige Personen angehören. Die Ergebnisse der Beratungen müssen dem Berufsbildungsausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Damit bleibt die Entscheidung im Hauptgremium, während die inhaltliche Arbeit vertieft vorbereitet wird.

Auch im Handwerk finden sich gute Ansätze. Die Handwerkskammer Rheinhessen sieht in ihrer Geschäftsordnung ebenfalls Unterausschüsse vor. Diese sollen besonders an der Qualitätsentwicklung der beruflichen Bildung mitwirken. Auch dort können Personen beteiligt werden, die nicht Mitglied des Berufsbildungsausschusses sind. Die Ergebnisse werden dem Berufsbildungsausschuss zur abschließenden Beratung vorgelegt. Außerdem haben Vorsitz und stellvertretender Vorsitz das Recht, an allen Sitzungen der Unterausschüsse teilzunehmen.

Arbeitnehmervertreter:innen können über Unterausschüsse Themen setzen, die im normalen Sitzungsrhythmus oft zu kurz kommen. Dazu gehören die Qualität der Ausbildung, die Arbeit der Ausbildungsberater:innen, die Bedingungen in Prüfungen, der Umgang mit Fehlzeiten, die Situation von Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf oder die Qualität von Umschulungen. Wenn solche Themen im Unterausschuss vorbereitet werden, können sie im Berufsbildungsausschuss fundierter beraten und verbindlicher entschieden werden.

Spezialfall Prüfungswesen!

Der Berufsbildungsausschuss ist auch die Kontrollinstanz für die Arbeit der Prüfungsausschüsse. Macht euch ein eigenes Bild und fordert von der Kammer  im ersten Schritt Informationen ein:

  • Anzahl und Größe der Prüfungsausschüsse
  • Anzahl der Prüfenden
  • Altersstruktur der Prüfenden
  • Differenzierung nach einzelnen Berufen

Im zweiten Schritt können dann mit der Kammer konkrete Maßnahmen zur Information, Werbung und Schulung von Prüfenden vereinbart werden. Dies  betrifft nicht nur die Arbeitnehmerbank – auch für die Arbeitgeber- und  Lehrerbank wird es immer schwieriger Prüfende für dieses Ehrenamt zu gewinnen. Der Generationswechsel in den Prüfungsausschüssen ist schwierig, auch deshalb, weil die Beschäftigten immer stärker im Unternehmen  eingespannt sind und für ein Ehrenamt wenig Raum bleibt. Es ist aber ein  Problem, wenn zu viele pensionierte Kolleginnen und Kollegen prüfen. Die  Nähe zum alltäglichen Arbeitsleben fehlt – trotz aller Lebens- und  Berufserfahrung. 

Die Vorschlagsberechtigten – sprich die Gewerkschaften – müssen über die Anzahl und Größe der einzurichtenden Prüfungsausschüsse unterrichtet werden. Die operative Ausgestaltung dieser gesetzlichen Vorgabe sollte zwischen den Berufsbildungsausschüssen und den zuständigen Stellen vereinbart werden.

Mehr Infos zum Prüfungswesen gibt es HIER.

Spezialfall Schlichtungsausschuss!

Klassische Unterausschüsse dienen der Vorbereitung und Vertiefung von Themen des BBA. Ihre Ergebnisse werden ihm zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sie sind damit Teil der Arbeitsorganisation des BBA.

Der Schlichtungsausschuss  (§ 111 Abs. 2 ArbGG) hat eine andere Aufgabe. Er dient der Beilegung individueller Rechtsstreitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden und ist ein zwingender Schritt (falls ein Ausschuss besteht), bevor sich ein Arbeitsgericht mit dem jeweiligen Anliegen befasst. Der Schlichtungsausschuss führt ein förmliches Verfahren durch, hört die Parteien an und kann Vergleiche oder Sprüche erlassen. Seine Tätigkeit ersetzt weder die Arbeit des BBA noch bereitet er dessen Beschlüsse vor. Mehr Infos zu den Schlichtungen gibt es HIER.

Zwei Verbindung gibt es jedoch:

  1. Der Schlichtungsausschuss kann auf Anregung des BBA eingerichtet und von ihm beschlossen werden. Hierzu gibt es eine Musterschlichtungsordnung IHK und Musterschlichtungsordnung HWK.
  2. Viele Verfahrensordnungen sehen vor, dass der BBA Vorschläge für die Berufung der Schlichter:innen macht. Die Arbeitnehmervertreter:innen werden i.d.R. von den zuständigen Gewerkschaften benannt.

Theoretisch könnte ein BBA auch in seiner Geschäftsordnung einen Unterausschuss bilden, der sich mit Fragen des Schlichtungswesens beschäftigt, etwa zur Auswertung von Streitfällen oder zur Weiterentwicklung der Verfahrensordnung. Ein solcher Unterausschuss wäre dann aber etwas anderes als der eigentliche Schlichtungsausschuss. 


Aufgaben des Berufsbildungsausschusses auf Ebene der zuständigen Stelle gemäß BBiG / HwO

Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten!

Insbesondere (§ 79 Abs. 3 BBiG / § 44 Abs. 3 HwO):

  • Zahl und Art der Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung,
    Umschulung sowie der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse
  • Zahl und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen
  • Tätigkeit der Berater*innen
  • neue Formen, Inhalte und Methoden der Berufsbildung im räumlichen
    und fachlichen Zuständigkeitsbereich
  • Stellungnahmen oder Vorschläge der zuständigen Stelle gegenüber
    anderen Stellen und Behörden (soweit sie sich auf die Durchführung der
    Berufsbildung beziehen)
  • Bau überbetrieblicher Bildungsstätten
  • Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Ausbildungsverhältnissen
  • Arbeitsmarktfragen (soweit Berufsbildung im Zuständigkeitsbereich
    berührt ist)

Das bedeutet:

  • Information und Kenntnisgabe in dem zum Sachverständnis erforderlichen Umfang
  • Berichterstattung darüber, mit welchem Ergebnis eine Angelegenheit  weiter behandelt und ggf. abgeschlossen wurde
  • Die zuständige Stelle unterrichtet den BBA

Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu hören!

Insbesondere (§ 79 Abs. 2 BBiG / § 44 Abs. 2 HwO):

  • Erlass von Verwaltungsgrundsätzen
    • über die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten
    • für das Führen von Ausbildungsnachweisen
    • für die Verkürzung der Ausbildungsdauer
    • für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
    • für die Durchführung der Prüfungen
    • zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung
    • für Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung
  • Umsetzung der vom LAB empfohlenen Maßnahmen
  • wesentliche inhaltliche Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters

Das bedeutet:

  • Dem BBA muss das Recht zur Stellungnahme gegeben werden
  • Die zuständige Stelle muss Meinung des BBA bei Entscheidungsfindungsprozessen berücksichtigen
  • Die zuständige Stelle kann sich nur aus sachlichen Gründen (begründet)
    darüber hinwegsetzen

Der Berufsbildungsausschuss beschließt Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung!

Der Berufsbildungsausschuss beschließt die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes von der zuständigen Stelle zu erlassenen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung (§ 79 Abs. 4 BBiG). Dies umfasst z.B.:

  • Prüfungsordnungen
  • Fortbildungsprüfungsregelungen
  • Umschulungsregelungen
  • Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung
  • Zusatzqualifikationen

Möglich auch bei:

  • Überwachung der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbilder*innen sowie der Ausbildungsstätten
  • Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
  • Anzahl und Durchführung von Zwischenprüfungen
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Beilegung von Streitigkeiten in Ausbildungsverhältnissen
  • Tätigkeit und Anzahl der Ausbildungsberater*innen
  • Regelungen nach § 9 BBiG

Haushaltswirksame Beschlüsse brauchen immer die Zustimmung der Organe der zuständigen Stelle

Im Bereich der Handwerksordnung gelten Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses erst als angenommen, wenn sie nicht mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder der nächsten Vollversammlung  geändert oder abgelehnt werden (§ 44 Abs. 5 HwO).


Die im Gesetz angeführten Beispiele für Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beschlussrechte stellen keine abgeschlossene Auflistung dar. Der BBA kann sich darüber hinaus auch mit anderen Themen befassen, sofern diese zu den wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zählen. In der Handlungshilfe des DGB gibt es einige Beispiele ab Seite 25. 

Praxistipp

Die "BBA Infos" des DGB liefern zur vielen Themen kompakte Informationen, Empfehlungen und Arbeitshilfen für die Arbeit im Berufsbildungsausschuss. Hier gibt es Kontakt.

Empfehlungen des BIBB Hauptausschusses sind für die Debatten und Entscheidungen im BBA zu übernehmen. Lasst euch auch regelmäßig über die im Landesausschuss für Berufsbildung besprochenen Themen informieren.

Auch zu den Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung, Fortbildungsprüfungsregelungen und Zusatzqualifikationen gibt es Empfehlungen, Infos und Benchmarks.



Handlungshilfe „Der Berufsbildungsausschuss als zentrales Beratungs- und Beschlussgremium" des DGB

Der Berufsbildungsausschuss als zentrales Beratungs- und Beschlussgremium
Handlungshilfe für Arbeitnehmerbeauftragte in Berufsbildungsausschüssen

creative designers working laptop Frau Menschen

Mitgestaltung der Berufsbildungspolitik in den Kammern Der Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) ist das zentrale Gremium der beruflichen Bildung bei jeder IHK und HWK. Hier wirken Gewerkschaften, Arbeitgeber und Berufsschulen zusammen. Erfahre, wie das Gremium arbeitet und warum es für gute Ausbildung so wichtig ist.

Zwei Frauen unterhalten sich im Betrieb

Der Weg in den Berufsbildungsausschuss Mit Engagement und Haltung ins Ehrenamt

Berufsbildungsausschüsse entscheiden über wichtige Fragen der beruflichen Bildung. Arbeitnehmervertreter:innen bringen dort die Perspektive der Beschäftigten ein. Wer sich auskennt und gewerkschaftlich engagiert ist, kann über die Gewerkschaft für ein Mandat vorgeschlagen werden.

Zwei junge Männer geben sich freudig die Hand

Neu im Berufsbildungsausschuss? So gelingt der Einstieg

Mitglieder im Berufsbildungsausschuss vertreten Arbeitnehmerinteressen in der beruflichen Bildung. Tipps zu Freistellung, Vorbereitung, Arbeitsmaterialien und erfolgreichem Einstieg ins Ehrenamt gibt es hier.

Business growth success achievement PDCA concept, step stair or ladder for planning development leadership and customer target group

Erfolgreich im Berufsbildungsausschuss arbeiten So gestaltest Du Sitzungen im BBA wirksam mit

Gute Sitzungen beginnen lange vor dem Sitzungstag. Wer Themen vorbereitet, Verbündete gewinnt und die eigenen Rechte kennt, kann die Berufsbildung vor Ort wirksam mitgestalten.

Mann arbeitet spät zuhause

Für angehende und Aktive BBA-Mitglieder Austausch- und Qualifizierungsangebote

Du interessierst dich für ein Mandat im Berufsbildungsausschuss oder bist bereits aktiv? Für Arbeitnehmervertreter:innen gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Austausch, zur Qualifizierung und zur gemeinsamen Interessenvertretung.