In der Praxis ist die Tagesordnung oft voll. Viele Themen sind fachlich anspruchsvoll und brauchen eine gründliche Vorbereitung. Genau hier können Unterausschüsse helfen. Dabei können auch Personen beteiligt werden, die nicht selbst Mitglied des Berufsbildungsausschusses sind.
Ein Beispiel liefert die IHK Mittlerer Niederrhein. Ihre Geschäftsordnung sieht Unterausschüsse, so auch einen Qualitätsunterausschuss vor. Diese können nach Bedarf gebildet werden. Ihnen können auch stellvertretende Ausschussmitglieder und andere sachkundige Personen angehören. Die Ergebnisse der Beratungen müssen dem Berufsbildungsausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Damit bleibt die Entscheidung im Hauptgremium, während die inhaltliche Arbeit vertieft vorbereitet wird.
Auch im Handwerk finden sich gute Ansätze. Die Handwerkskammer Rheinhessen sieht in ihrer Geschäftsordnung ebenfalls Unterausschüsse vor. Diese sollen besonders an der Qualitätsentwicklung der beruflichen Bildung mitwirken. Auch dort können Personen beteiligt werden, die nicht Mitglied des Berufsbildungsausschusses sind. Die Ergebnisse werden dem Berufsbildungsausschuss zur abschließenden Beratung vorgelegt. Außerdem haben Vorsitz und stellvertretender Vorsitz das Recht, an allen Sitzungen der Unterausschüsse teilzunehmen.
Arbeitnehmervertreter:innen können über Unterausschüsse Themen setzen, die im normalen Sitzungsrhythmus oft zu kurz kommen. Dazu gehören die Qualität der Ausbildung, die Arbeit der Ausbildungsberater:innen, die Bedingungen in Prüfungen, der Umgang mit Fehlzeiten, die Situation von Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf oder die Qualität von Umschulungen. Wenn solche Themen im Unterausschuss vorbereitet werden, können sie im Berufsbildungsausschuss fundierter beraten und verbindlicher entschieden werden.