Der Weg in den Berufsbildungsausschuss Mit Engagement und Haltung ins Ehrenamt

Berufsbildungsausschüsse entscheiden über wichtige Fragen der beruflichen Bildung. Arbeitnehmervertreter:innen bringen dort die Perspektive der Beschäftigten ein. Wer sich auskennt und gewerkschaftlich engagiert ist, kann über die Gewerkschaft für ein Mandat vorgeschlagen werden.

Zwei Frauen unterhalten sich im Betrieb

11. August 2026 11. August 2026


Aus gewerkschaftlicher Sicht sind Kolleg:innen gefragt, die sich bereits mit Fragen der Aus- und Weiterbildung beschäftigen und sich für gute Ausbildung einsetzen möchten. Besonders geeignet sind zum Beispiel Betriebsräte, Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Ausbilder:innen, Prüfer:innen oder andere Aktive in der beruflichen Bildung.

Wichtig ist vor allem die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag in die Ausschussarbeit einzubringen. Denn die Berufsbildungsausschüsse sollen dazu beitragen, die Qualität der beruflichen Bildung kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

Gewerkschaftliche Zusammenarbeit gehört dazu

Arbeitnehmervertreter:innen handeln nicht allein. Die Arbeit im Berufsbildungsausschuss erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen IG Metall Geschäftsstelle und ist ein wichtiger Bestandteil des Mandats. Nur durch regelmäßigen Austausch können Entwicklungen aus den Betrieben aufgenommen und gewerkschaftliche Positionen wirksam in die Beratungen eingebracht werden.

Wer Interesse an einem Mandat hat, sollte frühzeitig das Gespräch mit seiner zuständigen IG Metall Geschäftsstelle suchen. Neben fachlichem Interesse kommt es vor allem auf Kontinuität, Verlässlichkeit und die Bereitschaft an, sich über mehrere Jahre einzubringen. Die Berufung erfolgt durch die Zuständige Stelle (IHK oder HWK) in der Regel für bis zu vier Jahre.
So kann aus Engagement im Betrieb ein ehrenamtliches Mandat werden, das weit über den eigenen Arbeitsplatz hinaus wirkt. Denn wer im Berufsbildungsausschuss mitarbeitet, gestaltet die Bedingungen für gute Ausbildung in einer ganzen Region mit.


Zeitlicher Aufwand

In der Regel tagt der Berufsbildungsausschuss zweimal im Jahr für knapp einen Tag. Hinzu kommen noch Vor- und Nachbereitung der Sitzung und ggf. Austausch- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Als alternierende:r Vorsitzende:r kommt noch etwas Koordination und Abstimmung mit der zuständigen Stelle und den anderen Bänken (Arbeitgeber und Berufsschullehrer) hinzu.

Freistellung

Als Mitglied im Berufsbildungsausschuss hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Sitzungen und notwendige Vorbesprechungen (§ 616 Abs. 1 BGB). Die Mitarbeit erfolgt im öffentlichen Interesse. Entstehende Kosten können dem Arbeitgeber von der zuständigen Stelle erstattet werden.

Wichtig ist, die Sitzungstermine frühzeitig mit dem Betrieb abzustimmen. So lassen sich Vertretungen organisieren und Missverständnisse vermeiden. Hilfreich ist es, Einladungen zu den Sitzungen grundsätzlich weiterzuleiten und Kolleg:innen über das eigene Engagement zu informieren.

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