Neu im Berufsbildungsausschuss? So gelingt der Einstieg

Mitglieder im Berufsbildungsausschuss vertreten Arbeitnehmerinteressen in der beruflichen Bildung. Tipps zu Freistellung, Vorbereitung, Arbeitsmaterialien und erfolgreichem Einstieg ins Ehrenamt gibt es hier.

Zwei junge Männer geben sich freudig die Hand

10. August 2026 10. August 2026


Die Berufung in den Berufsbildungsausschuss ist mehr als ein Ehrenamt. Du vertrittst dort die Interessen von Beschäftigten und Auszubildenden und wirkst an wichtigen Entscheidungen zur beruflichen Bildung mit. Gerade am Anfang stellen sich viele Fragen. Die gute Nachricht: Niemand muss diese Aufgabe allein bewältigen. Die IG Metall,  der DGB und erfahrene Kolleg:innen unterstützen Dich dabei und ein paar wichtige Infos bekommst Du hier und in der Handlungshilfe auf den Seiten 9 folgend (s.u.) vorab:


Freistellung

Als Mitglied im Berufsbildungsausschuss hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Sitzungen und notwendige Vorbesprechungen (§ 616 Abs. 1 BGB). Die Mitarbeit erfolgt im öffentlichen Interesse. Entstehende Kosten können dem Arbeitgeber von der zuständigen Stelle erstattet werden.

Wichtig ist, die Sitzungstermine frühzeitig mit dem Betrieb abzustimmen. So lassen sich Vertretungen organisieren und Missverständnisse vermeiden. Hilfreich ist es, Einladungen zu den Sitzungen grundsätzlich weiterzuleiten und Kolleg:innen über das eigene Engagement zu informieren.

Vernetze Dich im Betrieb und in der Gewerkschaft

Die Arbeit im Berufsbildungsausschuss gewinnt an Wirkung, wenn Du Informationen aus dem Betrieb und Deiner IG Metall Geschäftsstelle aufgreifst und wieder zurückspielst. Deshalb lohnt sich der Austausch mit Betriebsrat, Personalrat, Jugend und Auszubildendenvertretung sowie Kolleg:innen aus Ausbildung und Personalbereich.

Viele Themen, die im Ausschuss diskutiert werden, betreffen unmittelbar die Ausbildungspraxis vor Ort. Je besser Du die Lage im Betrieb und die Anliegen der IG Metall vor Ort kennst, desto stärker kannst Du die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Gut vorbereitet in die Sitzung

Zu jeder Sitzung gehören mehr als nur die Einladung. Normalerweise solltest Du rechtzeitig die Tagesordnung, Beschlussvorlagen und weitere Unterlagen erhalten. So kannst Du Dich inhaltlich vorbereiten und offene Fragen klären.
Erhältst Du Unterlagen erst während der Sitzung, solltest Du gemeinsam mit Deiner Arbeitnehmerbank prüfen, ob eine fundierte Beratung überhaupt möglich ist. Gute Entscheidungen brauchen Zeit zur Vorbereitung.

Unabhängig zur jeweiligen Sitzung sind einige Dokumente besonders wichtig:

  • die Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses
  • aktuelle Beschlüsse des Ausschusses
  • das Berufsbildungsgesetz ggf. die Handwerksordnung
  • Arbeitshilfen und Infos von DGB und IG Metall

Vor allem die Geschäftsordnung regelt wichtige Abläufe, etwa Einladungsfristen, Abstimmungen und Protokolle. Wer die Regeln kennt, kann die eigenen Mitbestimmungsrechte besser nutzen.

Wichtig für dein Amt
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