Als Mitglied im Berufsbildungsausschuss hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Sitzungen und notwendige Vorbesprechungen (§ 616 Abs. 1 BGB). Die Mitarbeit erfolgt im öffentlichen Interesse. Entstehende Kosten können dem Arbeitgeber von der zuständigen Stelle erstattet werden.
Wichtig ist, die Sitzungstermine frühzeitig mit dem Betrieb abzustimmen. So lassen sich Vertretungen organisieren und Missverständnisse vermeiden. Hilfreich ist es, Einladungen zu den Sitzungen grundsätzlich weiterzuleiten und Kolleg:innen über das eigene Engagement zu informieren.