Landesfachausschüsse Aufgabenerstellung in der Fortbildung

Für IHK-Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen gelten zwar gleiche gesetzliche Regeln wie in der Ausbildung, jedoch handelt es sich um ein anderes System der Aufgabenerstellung, welches die IG Metall als "verbesserungswürdig" erachtet.

Seminarteilnehmer, Bildung, Qualifizierung, Lernen, Fortbildung

1. Januar 2023 1. Januar 2023


Die Arbeit der Aufgabenauswahlausschüssen (sog. "Landesfachausschüssen" oder kurz "LFAs")  findet in den verantwortlichen "Leitkammern" des Fortbildungsberufes statt. Anders als z. B. in der PAL sind die Ausschussmitglieder jedoch nicht bundesweit berufen, um mögliche regionale Besonderheiten in den Aufgaben zu vermeiden, sondern stammen meist aus dem räumlichen Umfeld der verantwortlichen Kammer.

Aufgabenerstellungsprozess (kritische Betrachtung)

Die Aufgabenauswahlausschüssen überwachen bzw. legitimieren  zwar als paritätisch-autonomes Gremium die Aufgaben, erarbeitet werden Sie jedoch, je nach Kammerkultur und aus gewerkschaftlicher Perspektive, intransparent innerhalb der Kammerstruktur. Insbesondere die Prozessschritte Erstellung und Zusammensetzung der Prüfungsaufgaben entziehen sich einer konkreten Mitgestaltungsmöglichkeit über ansprechbare Arbeitnehmervertreter/innen in dem Erstellungsprozess selbst.

Mit der erweiterten Vereinbarung zwischen DGB und DIHK ist 2014 die Basis geschaffen worden, um diesen Defiziten durch eine verstärkte Beteiligung der Gewerkschaften zu begegnen. Daher wird auch die IG Metall der Aufgabe nachgehen, engagierte und qualifizierte Kolleginnen und Kollegen in die entsprechenden Ehrenämter zu benennen.


Der LFA-Arbeitsprozess

Voraussetzungen zur Mitarbeit im LFA

Mitglieder eines Landesfachausschusses müssen für die jeweiligen Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Landesfachausschüsse werden analog zu  § 40 Abs. 1, 2 BBiG zusammengesetzt.

Fachliche Voraussetzungen:
  • Die Mitglieder eines Fachausschusses müssen vertraut sein mit den Prüfungen und der Tätigkeit in dem Fortbildungsberuf, für den der Fachausschuss zuständig ist.
  • Sie müssen vertraut sein mit dem Fortbildungsberufsbild, dem Fortbildungsrahmenplan, den Prüfungsanforderungen
Persönliche Voraussetzungen:
Die Mitglieder sollten...
  • sicher und präzise formulieren können
  • qualitätsbewusst arbeiten
  • teamorientiert sein,
  • Feedback und Anregungen konstruktiv aufnehmen und umsetzen,
  • engagiert und zuverlässig mitarbeiten sowie mit den Rahmenbedingungen des ehrenamtlichen Engagements vertraut sein.
     

Selbst aktiv werden!

Du kannst Deine Bereitschaft zur Mitwirkung in einem Ausschuss durch eine informelle E-Mail mit dem Betreff: "Anfrage: Mitwirkung im LFA" an pruefen@igmetall.de mitteilen.

Bevor es dann richtig losgeht, benötige ich noch ein paar Angaben von Dir und wir müssen miteinander ins Gespräch kommen. Hierbei geht es darum zu klären, ob aktuell eine passende Position für Dich frei ist und ob Du die notwendigen Voraussetzungen mitbringst (siehe oben).

Und so geht es dann weiter:

  • Je nach verantwortlicher Kammer, benötige ich noch einen kurzen Lebenslauf zu deiner Berufsbiografie  und ein LFA-spezifisches Datenblatt (sende wir Dir umgehend zu) ausgefüllt von Dir. 
  • Nachdem Deine Unterlagen eingegangen und alle Fragen geklärt sind (offene Stellen, persönliche Eignung, etc.), werden Deine Unterlagen an den DIHK (Dachverband der Industrie- und Handelskammern) und den DGB (der die Arbeitnehmersitze koordiniert) übermittelt. Damit bist Du offiziell von der IG Metall benannt.
  • Die zuständige IHK erhält in diesem Zuge die Aufforderung Dich in den entsprechenden Landesfachausschuss zu berufen. Der Erstkontakt mit der IHK kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Mit Deiner Benennung durch die IG Metall wirst Du in unsere Betreuungsstrukturen aufgenommen und bekommst Informationen zum Prüfungswesen und Einladungen zu Austausch- & Qualifizierungsveranstaltungen.


Download

Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung DGB-KWB (2008)

Prüfungsaufgabenerstellung