junge Frau arbeitet in einer Werkstatt mit Schutzbrille

ZPA
Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der IHK Köln

Die Industrie- und Handelskammern der Bundesländer Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gründeten im Jahr 2007 die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West mit Sitz in Köln.

 Mit dieser Gründung wurde die Entwicklung von Prüfungsaufgaben für kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe in 15 von 16 Bundesländern auf eine (fast) einheitliche Basis gestellt. Das wurde dadurch erreicht, dass sich AkA und ZPA auf Zuständigkeiten für die zu versorgenden Berufe einigten.

"Die Gesellschaft hat ... die Aufgabe, die Erstellung von Prüfungsaufgaben ... zu koordinieren und den Druck der Aufgaben, sowie ihre Verteilung an die Industrie- und Handelskammern sicher zu stellen, sowie die Prüfungsverfahren zu verfeinern. Für die Erarbeitung und Beschlussfassung der Prüfungsaufgaben ... werden Fachausschüsse errichtet, die bundesweit besetzt ... sind." (Quelle: www.ihk-zpa.de/wirueberuns.html)

Voraussetzungen zur Mitarbeit bei der ZPA

  1. Die Mitglieder eines Fachausschusses müssen vertraut sein mit
    - der Ausbildung
    - den Prüfungen
    - der Tätigkeit in dem Ausbildungsberuf, für den der Fachausschuss zuständig ist.
  2. Sie müssen vertraut sein mit
    - dem Ausbildungsberufsbild
    - dem Ausbildungsrahmenplan
    - den Prüfungsanforderungen
    - dem KMK-Rahmenlehrplan
    - dem Lehrplan des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. 
  3. Sie müssen die für den Beruf notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse beherrschen. 
  4. Sie müssen dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer in dem entsprechenden Ausbildungsberuf angehören bzw. sich bereit erklären, in einem Prüfungsausschuss mitzuwirken. 
  5. Sie müssen bereit und in der Lage sein, Prüfungsaufgaben für Zwischen- und Abschlussprüfungen zu erarbeiten. 
  6. Sie müssen bereit und in der Lage sein, regelmäßig an den Sitzungen des Fachausschusses sowie an den Aufgabenerstellerseminaren teilzunehmen.
  7. Sie sollten in der Lage sein, Prüfungsaufgaben zu erproben und zu beurteilen. 
  8. Sie dürfen noch nicht endgültig aus dem Berufsleben ausgeschieden sein. 
  9. Sie dürfen nicht in der kommerziellen Prüfungsvorbereitung tätig sein. 
  10. Sie müssen über die Inhalte der Prüfungsaufgaben und Lösungen sowie über alle weiteren Vorgänge aus dem Fachausschuss, die ihrer Natur nach vertraulich sind, Stillschweigen bewahren und dieser Verpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Fachausschuss nachkommen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen.

 

Selbst aktiv werden!

Im Namen des IG Metall Vorstandes bedanke ich mich für Dein Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit in einem kaufmännischen Aufgabenerstellungsausschuss.

Du kannst Deine Bereitschaft zur Mitwirkung durch eine informelle E-Mail mit dem Betreff: "Anfrage: Mitwirkung ZPA" an pruefen@igmetall.de mitteilen.

Bevor es dann richtig losgeht, benötige ich noch ein paar Angeben von Dir und wir müssen miteinander ins Gespräch kommen. Hierbei geht es darum zu klären, ob aktuell eine passende Position für Dich frei ist und ob Du die notwendigen Voraussetzungen mitbringst (siehe oben).

Und so geht es dann weiter:

  • Ich benötige noch ein spezifisches Datenblatt (sende ich Dir umgehend zu) von Dir. 
  • Nachdem Deine Unterlagen eingegangen und alle Fragen geklärt sind (offene Stellen, persönliche Eignung, etc.), werden Deine Unterlagen an die Erstellungsinstitution und den DGB (der die Arbeitnehmersitze koordiniert) übermittelt. Damit bist Du offiziell von der IG Metall benannt.
  • Die zuständige Institution (ZPA) erhält in diesem Zuge die Aufforderung Dich in den entsprechenden Ausschuss zu berufen. Der Erstkontakt mit der ZPA kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Mit Deiner Benennung durch die IG Metall wirst Du in unsere Betreuungsstrukturen aufgenommen und bekommst Informationen zum Prüfungswesen und Einladungen zu Austausch- & Qualifizierungsveranstaltungen.