Beratungssituation an einem Schreibtisch

Wissen für Prüfende
Beschlussfassung im Prüfungsausschuss

Du erhältst einen Überblick über die Regeln der Beschlussfassung im Prüfungsausschuss. Erfahre, wann ein Ausschuss beschlussfähig ist, wie abgestimmt wird und welche Rolle Befangenheit und Niederschrift spielen.

Damit Prüfungen fair, rechtssicher und nachvollziehbar bewertet werden, gelten für die Arbeit im Prüfungsausschuss klare Regeln. Dazu gehört unter anderem, wann ein Ausschuss beschlussfähig ist, wie Entscheidungen getroffen werden und wie mit Befangenheit umzugehen ist. Die folgenden Fragen und Antworten geben einen schnellen Überblick über die wichtigsten Grundsätze der Beschlussfassung im Prüfungsausschuss.


Wann ist ein Prüfungsausschuss ordnungsgemäß besetzt und beschlussfähig?

Zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, müssen anwesend sein → erst dann ist der Ausschuss beschlussfähig.

Wer leitet die Sitzung des Prüfungsausschusses?

Ein Mitglied des Prüfungsausschusses wird zum/zur Vorsitzenden gewählt und leitet die Beratungen und Abstimmungen.

Wie haben die Mitglieder im Ausschuss zu bewerten bzw. abzustimmen?

  • Bei Bewertungen bewertet jedes Ausschussmitglied eigenständig und unabhängig.
  • Alle anwesenden Mitglieder müssen abstimmen. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

Was passiert bei Stimmengleichheit?

Dann entscheidet die Stimme des Vorsitzes.

Wer darf wegen Befangenheit nicht mitwirken?

Wer als befangen gilt, darf weder beraten noch abstimmen. Dies regelt die jeweilige Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Dabei geht es zumeist um Beziehungs- und Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Prüfendem und Prüfling.

Als übergeordnete Orientierung lässt sich z.B. auf  § 3 der Musterprüfungsordnung für die IHK verweisen. 

Was muss in der Niederschrift festgehalten werden?

Beschlüsse, Bewertungen und weitere wesentliche Entscheidungen des Prüfungsausschusses müssen in der vorgesehenen Niederschrift dokumentiert und von den zuständigen Personen unterschrieben werden.

Warum ist die Niederschrift im Prüfungswesen besonders wichtig?

Bei Rückfragen oder der Anzweiflung eines Prüfungsergebnisses dient die Niederschrift dem Prüfungsausschuss als wichtiger Nachweis dafür, dass die Bewertung und Beschlussfassung ordnungsgemäß erfolgt sind.

Darf ein einzelnes Ausschussmitglied die Bewertung allein festlegen?

Nein. Die Bewertung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Jedes Mitglied bringt seine eigene Bewertung ein, über das Ergebnis wird anschließend entsprechend der geltenden Regelungen entschieden.

Was passiert, wenn ein Mitglied während der Beratung oder Beschlussfassung ausfällt?

Sinkt die Zahl der anwesenden Mitglieder unter die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl, kann der Ausschuss keine wirksamen Beschlüsse mehr fassen. Gegebenenfalls muss die Beratung oder Beschlussfassung unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

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