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Wissen für Prüfende
Prüfungen fair bewerten und rechtssicher durchführen

Du erfährst, wie du Prüfungen fair, transparent und rechtssicher bewertest und dokumentierst. Mit klaren Regeln zu Organisation, Ablauf, Täuschung und besonderen Bedarfen behältst du als Prüfer:in den Überblick.

Prüfungen fair, transparent und rechtssicher durchzuführen, gehört zu den zentralen Aufgaben von Prüfer:innen in der beruflichen Bildung. Als Mitglied eines Prüfungsausschusses stellst du sicher, dass die Leistungen der Teilnehmenden nachvollziehbar bewertet und korrekt dokumentiert werden. Im Mittelpunkt der Bewertung steht immer die berufliche Handlungsfähigkeit.
 
Im Folgenden beantworten wir Dir die wichtigsten Fragen:

Welche Prinzipien gelten für faire Bewertung?

Prüfungsleistungen müssen objektiv, nachvollziehbar, gleichbehandelt und ausschließlich anhand der vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe bewertet werden. 
  • Persönliche Sympathien, betriebliche Herkunft, Alter, Geschlecht oder andere sachfremde Merkmale dürfen keine Rolle spielen. 
  • Die Bewertung muss dokumentiert und begründet werden können. 
  • Die Ergebnisse sollen im beruflichen Kontext bewertet werden.
  • alternative Lösungswege anerkennen
  • Folgefehler sinnvoll berücksichtigen
  • Bewertung immer nachvollziehbar dokumentieren
  • bei situativen Fachgesprächen auf Struktur achten: Analyse → Planung → Umsetzung → Bewertung

Wer organisiert Termine, Orte und die Kommunikation rund um die Prüfung?

Die zuständige Stelle (IHK oder HWK) organisiert die Prüfungen. Dazu gehören die Planung der Prüfungstermine, die Bereitstellung der Prüfungsorte, die Zulassung zur Prüfung sowie die Information der Beteiligten über den Prüfungsablauf.
 
Die Prüfungsausschüsse wirken an der Durchführung und Bewertung der Prüfung mit, sind aber in der Regel für übergreifenden organisatorischen Aufgaben zuständig.

Wie werden Prüfungstermine bekanntgegeben und welche Fristen gelten?

Die Prüfungstermine werden von der zuständigen Stelle spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Form und Frist der Bekanntgabe richten sich nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung.

Die Bekanntgabe enthält Informationen zu Zeit und Ort der Prüfung sowie zu den zugelassenen Hilfsmitteln und den verwendeten Prüfungsinstrumenten.

Teilnehmende sollten die Mitteilungen der zuständigen Stelle sowie die veröffentlichten Prüfungstermine regelmäßig beachten und die geltenden Anmeldefristen einhalten.

Über die Zulassung zur Prüfung werden die Prüflinge schriftlich oder elektronisch informiert.

 

 

Welche Pflichten zur Verschwiegenheit gelten für Prüfende?

Prüfende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft insbesondere Prüfungsaufgaben, Bewertungsberatungen, persönliche Daten der Prüflinge und alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Prüfung bekannt werden. Die Verschwiegenheit gilt auch nach Abschluss der Prüfung weiter.

Welche Unterlagen müssen Teilnehmende einreichen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung.
 
Dazu gehören insbesondere:
  • Identitätsnachweis (Wohnsitz, Geburtsdatum),
  • Anmeldung
  • Nachweise über Ausbildungs- oder Beschäftigungszeiten
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 (falls es sich um den Prüfungsteil 2 handelt)

 

Wie läuft die Durchführung der Prüfung ab und welche Rollen übernehmen Ausschussmitglieder dabei?

Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss durchgeführt. Die Ausschussmitglieder achten auf einen ordnungsgemäßen Ablauf, beaufsichtigen die Prüfung, nehmen Prüfungsleistungen ab, bewerten diese nach den festgelegten Kriterien und beschließen das Prüfungsergebnis.
Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrkräftevertretungen wirken dabei gemeinsam im Ausschuss mit.

Welche besonderen Regelungen gelten für Teilnehmende mit Behinderungen?

Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen können einen Nachteilsausgleich beantragen. Ziel ist es, beeinträchtigungssbedingte Nachteile auszugleichen, ohne die fachlichen Anforderungen der Prüfung zu verändern. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Zeitverlängerungen, technische Hilfsmittel, barrierefreie Räume oder angepasste Prüfungsformen.

Wer darf als Gast an einer Prüfung teilnehmen und unter welchen Bedingungen?

Prüfungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Gäste können nur teilnehmen, wenn dies die Prüfungsordnung zulässt und die zuständige Stelle beziehungsweise der Prüfungsausschuss zustimmt.
Die Rechte der Prüflinge sowie der ordnungsgemäße Prüfungsablauf dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Wie ist mit Täuschungsversuchen, unerlaubten Hilfsmitteln oder Störungen umzugehen?

Täuschungsversuche, die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel oder erhebliche Störungen müssen dokumentiert werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies von einer Bewertung einzelner Prüfungsleistungen mit „ungenügend“ bis zum Ausschluss von der Prüfung reichen. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung einzuhalten.

Bis wann erhalten Prüflinge ihr Ergebnis oder Zeugnis?

Nach Abschluss der Bewertung stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis fest. Die zuständige Stelle informiert anschließend über Bestehen oder Nichtbestehen und stellt das Prüfungszeugnis aus. Der genaue Zeitraum richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung und den organisatorischen Abläufen der zuständigen Stelle
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