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Wissen für Prüfende
Prüfungsordnung

Prüfungsordnungen regeln Ablauf, Bewertung und Zulassung von Prüfungen in der beruflichen Bildung. Sie schaffen Transparenz, sichern Qualität und geben Prüfer:innen klare Orientierung für die Prüfungspraxis.

Die Prüfungsordnung legt für eine zuständige Stelle (IHK, HWK) verbindlich fest, wie Prüfungen in der beruflichen Bildung organisiert, durchgeführt und bewertet werden. Sie schafft Transparenz und Rechtssicherheit für Auszubildende, Ausbilder:innen sowie Prüfer:innen und ist die zentrale Grundlage für eine faire und vergleichbare Bewertung beruflicher Kompetenzen.
 
Sie beschreibt insbesondere:
  • die Einrichtung und Arbeit von Prüfungsausschüssen,
  • die Zulassung zur Prüfung,
  • die Durchführung der Prüfung,
  • die Bewertung der Leistungen,
  • das Bestehen und Nichtbestehen,
  • Wiederholungsprüfungen und
  • den Umgang mit Täuschungen oder Prüfungsstörungen

Merksatz: Die Ausbildungsordnung beschreibt was geprüft wird. Die Prüfungsordnung beschreibt wie geprüft wird.


Wer schreibt und beschließt die Prüfungsordnung?

Die Prüfungsordnung wird von der zuständigen Stelle (z. B. IHK oder HWK) erarbeitet. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) sowie die Musterprüfungsordnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Bevor eine Prüfungsordnung in Kraft treten kann, muss der Berufsbildungsausschuss (BBA) der zuständigen Stelle angehört werden bzw. ihr zustimmen. In der Handwerkskammer wird sie von den zuständigen Gremien der Kammer (z. B. Vollversammlung) beschlossen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.

Unterscheiden sich die Prüfungsordnungen von IHK und HWK?

Ja, aber meist nur in einzelnen organisatorischen und berufsbezogenen Regelungen. Die Grundsätze sind weitgehend identisch, da sich sowohl Industrie- und Handelskammern als auch Handwerkskammern an den Musterprüfungsordnungen des BIBB orientieren. Regelungen zu Prüfungsausschüssen, Zulassung, Durchführung, Bewertung, Wiederholung, Nachteilsausgleich und Rechtsbehelfen sind deshalb sehr ähnlich. Unterschiede ergeben sich vor allem aus den jeweiligen Berufen, Prüfungsformen und den organisatorischen Abläufen der zuständigen Stelle.


 

Inhalte der Prüfungsordnung:

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Inhalten der Prüfungsordnung.


Wie ist ein Prüfungsausschuss zusammengesetzt?

Ein Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus drei Mitgliedern:

  • einer Vertretung der Arbeitgeberseite,
  • einer Vertretung der Arbeitnehmerseite,
  • einer Lehrkraft einer berufsbildenden Schule

Damit sollen unterschiedliche Perspektiven in die Prüfungsentscheidung einfließen.

Warum ist das wichtig?

Die paritätische Besetzung stärkt Fairness, Fachlichkeit und Akzeptanz der Prüfungsentscheidungen.

Wann darfst Du als Prüfer:in nicht mitprüfen?

Du darfst nicht mitwirken, wenn Interessenkonflikte oder Befangenheit vorliegen.

Beispiele:

  • Es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zum Prüfling.
  • Du hast die zu prüfende Person unmittelbar ausgebildet und ein besonderer Interessenkonflikt besteht.
  • Es liegen Umstände vor, die Zweifel an deiner Unparteilichkeit begründen könnten.
Grundsätzlich gilt: Prüfungsentscheidungen müssen unabhängig und objektiv sein.

Wie wird eine Prüfung vorbereitet?

Die Prüfungsordnung regelt die organisatorische und rechtliche Vorbereitung der Prüfung.

Dazu gehören insbesondere:

  • Festlegung der Prüfungstermine,
  • Zulassung der Prüflinge,
  • Bereitstellung der Prüfungsaufgaben,
  • Einteilung der Prüfungsausschüsse,
  • Information an die Prüflinge über Zeit, Ort und Ablauf der Prüfung. 

Aufgabe des Prüfungsausschusses:

Je nach Kammer und Beruf wirken Prüfer:innen bei der Vorbereitung mit, beispielsweise durch:

  • Abstimmung des Prüfungsablaufs,
  • Sichtung der Prüfungsaufgaben,
  • Vorbereitung von Fachgesprächen,
  • Organisation praktischer Prüfungen,
  • Festlegung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe.
  • Prüfen der Zulassungsvoraussetzungen (Ausbildungszeit, Ausbildungsnachweise, Zwischenprüfung, Sonderfälle).

Wie wird eine Prüfung durchgeführt?

Die Prüfungsordnung beschreibt die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Prüfungen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Aufsicht und Leitung der Prüfung,
  • Identitätskontrolle der Prüflinge,
  • Belehrung über den Ablauf,
  • Einhaltung der Prüfungszeit,
  • Dokumentation des Prüfungsverlaufs,
  • Umgang mit Störungen oder Täuschungsversuchen.

Für Prüfer:innen bedeutet das:

  • gleiche Bedingungen für alle Prüflinge schaffen,
  • neutral und sachlich auftreten,
  • Prüfungsleistungen beobachten und dokumentieren,
  • bei Unklarheiten gemeinsam als Ausschuss entscheiden

Wie erfolgt die Bewertung und Ergebnisfeststellung der Prüfung?

Die Musterprüfungsordnung schreibt vor, dass Prüfungsleistungen bewertet und die Ergebnisse nachvollziehbar festgestellt werden müssen. Grundlage sind die jeweilige Ausbildungsordnung und die dort festgelegten Prüfungsanforderungen.

Dabei gilt:

  • Bewertet wird die gezeigte Leistung.
  • Alle Prüflinge werden nach denselben Maßstäben beurteilt.
  • Die Bewertung muss nachvollziehbar sein.
  • Das Ergebnis wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.

Jede Prüfungsleistung wird von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses selbstständig bewertet. Die Einzelbewertungen bilden die Grundlage für die gemeinsame Beschlussfassung des Ausschusses. 

Der 100-Punkte-Schlüssel ist für alle Prüfungsleistungen sowie für Zwischen- und Gesamtergebnisse anzuwenden.

Wie funktionieren Wiederholungsprüfungen?

Wer eine Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Die Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung gemeinsam mit den Vorgaben der Ausbildungsordnung.

Die Musterprüfungsordnung sieht vor:

  • Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden.
  • Bereits bestandene Prüfungsbereiche können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
  • Wiederholungsprüfungen sind frühestens zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
  • Die zuständige Stelle informiert über die Wiederholungsmöglichkeiten.

Welche Rechte haben Prüflinge?

Prüflinge haben Anspruch auf eine faire, transparente und rechtskonforme Prüfung.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Prüfung durch ordnungsgemäß berufene Prüfer:innen,
  • eine unparteiische Bewertung,
  • gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüflinge,
  • die Berücksichtigung von Nachteilsausgleichen,
  • eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Ergebnisses,
  • Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der zuständigen Stelle,
  • Einsicht in Prüfungsunterlagen.

Darf eine Prüfungsordnung auch Sanktionen regeln?

Ja, die Prüfungsordnung enthält Regelungen für den Umgang mit Pflichtverletzungen während der Prüfung. 

Dazu zählen insbesondere:

  • Täuschungshandlungen,
  • Täuschungsversuche,
  • erhebliche Ordnungsverstöße,
  • Störungen des Prüfungsablaufs. 

Mögliche Folgen können sein:

  • Verwarnung,
  • Ausschluss von einzelnen Prüfungsteilen,
  • Bewertung einer Leistung mit „ungenügend“,
  • Feststellung des Nichtbestehens der Prüfung.

Musterprüfungsordnung

Die Musterprüfungsordnung wird vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung verabschiedet. Rechtskräftig wird sie jedoch erst, wenn die zuständige Stelle ihre eigne Prüfungsordnung davon ableitet und diese erlässt.

Musterprüfungsordnung IHK

Musterprüfungsordnung HWK

Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen IHK

Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen HWK

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