Die Prüfungsordnung wird von der zuständigen Stelle (z. B. IHK oder HWK) erarbeitet. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) sowie die Musterprüfungsordnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Bevor eine Prüfungsordnung in Kraft treten kann, muss der Berufsbildungsausschuss (BBA) der zuständigen Stelle angehört werden bzw. ihr zustimmen. In der Handwerkskammer wird sie von den zuständigen Gremien der Kammer (z. B. Vollversammlung) beschlossen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.