Ausbildungsvergütung Tarifverträge sichern Azubis deutlich bessere Vergütungen

Die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen sind 2025/2026 um durchschnittlich 3,9 Prozent gestiegen. In den meisten Branchen erhalten Auszubildende bereits im ersten Ausbildungsjahr mehr als 1.000 Euro im Monat.

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3. August 2026 3. August 2026


Die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen sind im Ausbildungsjahr 2025/2026 erneut gestiegen. Nach einer aktuellen Auswertung des WSI Tarifarchivs erhöhten sie sich im Durchschnitt um 3,9 Prozent. Damit profitieren Auszubildende weiterhin von Tarifverträgen, die in vielen Branchen deutlich bessere Bedingungen schaffen als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Besonders bemerkenswert: Vergütungen unter 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr werden immer seltener. In den meisten der untersuchten Tarifbranchen liegen die Ausbildungsvergütungen inzwischen oberhalb dieser Marke. Lediglich in der Landwirtschaft, der Floristik und im Friseurhandwerk gibt es in einzelnen Tarifgebieten noch niedrigere Vergütungen.

Zu den Branchen mit den höchsten Ausbildungsvergütungen zählen die Pflegeberufe im öffentlichen Dienst, das Versicherungsgewerbe, das private Bankgewerbe, der Öffentliche Dienst, die Deutsche Bahn sowie die Metall und Elektroindustrie. In Baden Württemberg erhalten Auszubildende der Metall und Elektroindustrie bereits im ersten Ausbildungsjahr 1.304 Euro monatlich, in Sachsen 1.272 Euro.

Trotz dieser positiven Entwicklung bestehen weiterhin große Unterschiede zwischen den Branchen und Regionen. So reicht die Spannbreite von 785 Euro im Friseurhandwerk in Nordrhein Westfalen bis zu 1.714 Euro im vierten Ausbildungsjahr des Bauhauptgewerbes. Auch zwischen Ost und West bestehen in einigen Branchen weiterhin Unterschiede, etwa in der Textilindustrie, im Kfz Handwerk oder im Gastgewerbe.

Besonders deutlich wird die Bedeutung von Tarifverträgen beim Blick auf die Ausbildungsbetriebe ohne Tarifbindung. Rund 45 Prozent der Auszubildenden absolvieren ihre Ausbildung in Betrieben ohne Tarifvertrag. Dort fallen die Vergütungen häufig deutlich niedriger aus. Im schlimmsten Fall erhalten Auszubildende lediglich die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von derzeit 724 Euro pro Monat.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt zudem, dass Ausbildungsvergütungen stärker gestiegen sind als die Tarifentgelte der Beschäftigten. Während die Tariflöhne zwischen 2015 und 2025 um 35 Prozent zulegten, stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im selben Zeitraum um 47 Prozent. Damit reagieren viele Branchen auf den zunehmenden Fachkräftemangel und den Wettbewerb um Nachwuchskräfte.

Für junge Menschen bleibt die Wahl eines tarifgebundenen Ausbildungsbetriebs daher ein entscheidender Vorteil. Tarifverträge sorgen nicht nur für höhere Vergütungen, sondern schaffen auch verlässliche Regelungen und bessere Perspektiven während der Ausbildung.

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Rechtliche Grundlagen von Ausbildungsvergütungen

Auszubildende haben laut § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese soll sowohl den Lebensunterhalt unterstützen als auch die Arbeitsleistung entlohnen. Die Angemessenheit wird dabei vor allem an tarifvertraglichen Regelungen gemessen.
Zwei zentrale Kriterien bestimmen die Angemessenheit:
 

  1. Tarifverträge gelten als Maßstab: Wenn ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung regelt, gilt diese automatisch als angemessen – auch für Betriebe, die nicht tarifgebunden sind.
     
  2. 20-Prozent-Grenze: Liegt die Vergütung in einem nicht tarifgebundenen Betrieb mehr als 20 Prozent unter dem einschlägigen Tarifvertrag, gilt sie in der Regel nicht mehr als angemessen (§ 17 Abs. 4 BBiG).