Internationale Mobilität in der Berufsbildung AusbildungWeltweit: Neue Antragsrunde für Auslandsaufenthalte startet

Unternehmen, berufliche Schulen und Kammern können bis zum 8. Oktober 2026 Fördermittel für Auslandsaufenthalte von Auszubildenden und Ausbildungspersonal beantragen. Gefördert werden praxisbezogene Lernaufenthalte zwischen Februar 2027 und Januar 2028.

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7. September 2026 7. September 2026


Unternehmen, berufliche Schulen, Kammern und weitere Einrichtungen der beruflichen Bildung können wieder Fördermittel über das Programm AusbildungWeltweit beantragen. Die aktuelle Antragsfrist endet am 8. Oktober 2026. Gefördert werden praxisorientierte Auslandsaufenthalte, die im Zeitraum vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Januar 2028 stattfinden.
 

Internationale Erfahrungen in der Ausbildung ermöglichen

Mit dem Programm unterstützt die Bundesregierung internationale Erfahrungen in der beruflichen Bildung. Ziel ist es, Auszubildenden und betrieblichem Ausbildungspersonal die Möglichkeit zu geben, Lern und Arbeitserfahrungen im Ausland zu sammeln und internationale Kontakte aufzubauen.
 

Praxisorientierte Aufenthalte im Mittelpunkt

Im Mittelpunkt stehen praktische Einsätze in Unternehmen. Auszubildende arbeiten vor Ort in den regulären Arbeitsabläufen mit und lernen internationale Teams sowie andere Arbeitsweisen kennen. Schulische Aufenthalte oder reine Kursangebote sind nicht förderfähig.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Auslandsaufenthalte von Auszubildenden für 19 bis 90 Tage. Darüber hinaus können auch Lernaufenthalte von betrieblichem Ausbildungspersonal für zwei Tage bis zwei Wochen sowie vorbereitende Besuche bei Partnerorganisationen für zwei bis fünf Tage unterstützt werden. Zusätzlich können Zuschüsse für Reise und Aufenthalt gewährt werden.
 

Antragstellung und Antragsberechtigung

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal von AusbildungWeltweit. Das Portal ist seit dem 7. September 2026 geöffnet.
 
Antragsberechtigt sind: Unternehmen; berufliche Schulen; Kammern; weitere Einrichtungen der beruflichen Bildung.
 
Auszubildende können selbst keinen Antrag stellen.
 

Hinweise zur Vorbereitung

Für eine erfolgreiche Antragstellung solltest Du frühzeitig Kontakt zu den Partnerorganisationen im Ausland aufnehmen. Wichtig ist insbesondere die rechtzeitige Einholung eines sogenannten Letter of Intent. Auch mögliche Bearbeitungszeiten für Visa oder andere Einreisedokumente sollten in die Planung einbezogen werden.
 

Buchungen erst nach Förderzusage

Bitte beachte: Reise und Unterkunft sollten erst dann verbindlich gebucht werden, wenn eine Förderzusage vorliegt. Deshalb empfiehlt es sich, zwischen dem geplanten Beginn des Aufenthalts und der tatsächlichen Ausreise ausreichend Zeit einzuplanen.
 

Beratung und weitere Informationen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet telefonische Beratung, Unterstützung per E Mail sowie regelmäßige Online Beratungen an.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, zum Antragsverfahren und zu den Beratungsmöglichkeiten findest Du auf der Internetseite von AusbildungWeltweit.
 
 
Zur Antragstellung: