Wer Auszubildende berät, die nicht bei den Eltern wohnen oder finanzielle Unterstützung benötigen, sollte weiterhin mit den aktuellen Fördersätzen rechnen. Denn obwohl das Bundeskabinett am 12. August 2026 den Entwurf für das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen hat, treten die meisten Verbesserungen erst in den kommenden Jahren in Kraft.
Ab dem Sommersemester 2027 soll der Wohnkostenzuschlag für auswärts wohnende Studierende von derzeit 380 auf 440 Euro steigen. Auch der Grundbedarf wird angehoben: zunächst zum Wintersemester 2027/28 von 475 auf 503 Euro und dann zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schüler*innen werden entsprechend erhöht. Außerdem sind höhere Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung vorgesehen. Künftig soll die Antragstellung grundsätzlich über das Portal „BAföG Digital“ erfolgen.
Auch Berufsausbildungsbeihilfe betroffen
Für Auszubildende in der betrieblichen Ausbildung ist vor allem eine andere Änderung relevant: Ab dem Schuljahr 2028 sollen die Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich um 1,5 Prozent steigen. Diese Regelung gilt nicht nur für das BAföG, sondern auch für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das Ausbildungsgeld.
Davon profitieren viele Menschen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhielten 2025 rund 49.600 Personen Berufsausbildungsbeihilfe und etwa 55.800 Personen Ausbildungsgeld. Insgesamt hängen damit rund 105.000 Förderungen von denselben Freibeträgen ab wie das BAföG.
Zahl der Geförderten sinkt
Sowohl beim BAföG als auch bei der Berufsausbildungsbeihilfe geht die Zahl der Geförderten seit Jahren zurück. 2025 erhielten noch rund 570.000 Menschen BAföG, so wenige wie zuletzt im Jahr 2000. Besonders deutlich ist der Rückgang beim Schüler-BAföG. Auch die Zahl der BAB-Empfänger*innen in der Erstausbildung ist seit 2023 deutlich gesunken.
Ein Grund dafür: Einkommen und Lebenshaltungskosten steigen, die Freibeträge wurden jedoch lange Zeit nicht ausreichend angepasst. Dadurch verlieren viele Anspruchsberechtigte ihre Förderung, obwohl sich ihre finanzielle Situation kaum verbessert hat.
Gewerkschaften fordern Nachbesserungen
DGB und IG Metall begrüßen zwar die geplante jährliche Anpassung der Freibeträge, halten die vorgesehenen 1,5 Prozent jedoch für zu niedrig. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack verweist darauf, dass Inflation und Tariflöhne in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich um rund 2,6 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Auch die Anhebung der Wohnkostenpauschale müsse nach Ansicht der Gewerkschaften schneller erfolgen, da die tatsächlichen Mietkosten vielerorts bereits deutlich höher liegen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für Auszubildende gilt: Förderanträge sollten nicht aufgeschoben werden. BAföG-Anträge können bereits heute über „BAföG Digital“ gestellt werden, Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Bildungsausschüsse bleibt zudem eine wichtige Frage: Wissen alle auswärts wohnenden Auszubildenden, dass sie möglicherweise Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben?
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhin möglich.