Digitaler Ausbildungsnachweis Digitales IHK Berichtsheft wird eingestellt

Für Betriebe entsteht damit unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Ausbildungsnachweise sind zu sichern und die zukünftige Form der Dokumentation rechtzeitig zu regeln, um eine lückenlosen Nachweis für die Prüfungen zu gewährleisten.

Auszubildende Anna-Lena Neumaier schreibt ins Berichtsheft

3. August 2026 3. August 2026


Was Betriebe jetzt wissen müssen

Das digitale Berichtsheft der Industrie und Handelskammern wird zum Jahresende bundesweit eingestellt. Grund dafür ist, dass das System nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen entspricht. Für Betriebe, die den Service "Digitales Berichtsheft“ nutzen, entsteht unmittelbarer Handlungsbedarf, insbesondere die Sicherung der bisherigen Einträge im digitalen Berichtsheft der IHK.

Der Ausbildungsnachweis bleibt weiterhin verpflichtend. Er dokumentiert den Verlauf der Ausbildung und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Form des Nachweises kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Aktuell lassen sich drei unterschiedliche Ausgangssituationen unterscheiden und entsprechende Handlungsbedarfe.


Im ersten Szenario stellt die zuständige Kammer künftig keine digitale Lösung mehr bereit:

  1. In diesem Fall ist die Berichtsheftführung eigenständig im Betrieb zu organisieren.
  2. Möglich ist die schriftliche Form oder die Nutzung einer alternativen digitalen Anwendung. Entscheidend ist, dass die Dokumentation vollständig,  nachvollziehbar und prüffähig bleibt. Es ist zu empfehlen

Im zweiten Szenario erfolgt eine Umstellung auf das System Azubiheft:

  1. Hier ist ein Wechsel der Anwendung erforderlich. Betriebe sind gefordert, die Einführung strukturiert zu planen.
  2. Dazu gehört die Organisation der Zugänge zum Azubiheft.
  3. Die Information der Auszubildenden sowie die Festlegung klarer Nutzungsregeln
  4. Auch der Übergang bestehender Einträge sollte frühzeitig vorbereitet werden, um Datenverluste zu vermeiden.

Im dritten Szenario nutzt die zuständige Kammer bereits eine eigene digitale Lösung:

In diesem Fall  besteht kein unmittelbarer Anpassungsbedarf. 

Es ist jedoch empfehlenswert, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und mögliche Veränderungen frühzeitig zu berücksichtigen.


Für Betriebe bedeutet die Umstellung vor allem, rechtzeitig aktiv zu werden. Zunächst ist zu klären, welche Regelung durch die zuständige Kammer vorgesehen ist. Darauf aufbauend kann die zukünftige Form der Berichtsheftführung festgelegt werden. Ein strukturierter Übergang verhindert Lücken in der Dokumentation und stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung sicher. Gleichzeitig eröffnet die Umstellung die Möglichkeit, bestehende Abläufe zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Klare Zuständigkeiten, regelmäßige Rückmeldungen durch Ausbilder:innen sowie eine verbindliche Integration in den Ausbildungsalltag tragen zur Qualitätssicherung bei. Denis Davidovac, Bezirksjugendsekretär in Baden-Württemberg, bewertet die Entwicklung wie folgt „Die Einstellung des digitalen Berichtshefts macht deutlich, dass weiterhin eine bundeseinheitliche und verlässliche digitale Lösung fehlt. Neue Systeme müssen praxistauglich sein, den Datenschutz gewährleisten und die Ausbildungsqualität sichern.“ Die Umstellung bietet auch die Chance, bestehende Prozesse zu überprüfen und durch klare Zuständigkeiten, regelmäßige Rückmeldungen durch Ausbilder:innen und eine feste Verankerung im Ausbildungsablauf zur Qualitätssicherung beizutragen.


Checkliste für die Umsetzung

Die zuständige Kammer kontaktieren und Informationen einholen:

  • Zeitpunkt der Einstellung klären,
  • zukünftige Form festlegen,
  •  Auszubildende informieren,
  •  Daten sichern,
  •  Dokumentation lückenlos fortführen,
  • und regelmäßige Kontrolle sicherstellen.

Sofern von der zuständigen Kammer noch keine oder nur unzureichende Informationen vorliegen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert. Der IHK-Finder kann dabei unterstützen, die zuständige Stelle zu ermitteln.