Qualität im dualen Studium Klare Regeln schaffen bessere Studiengänge

Duale Studiengänge verbinden Hochschule und Betrieb. Eine rechtliche Definition schafft seit ein paar Jahren Klarheit. Für die IG Metall war dies ein wichtiger Schritt. Inzwischen setzt auch der Akkreditierungsrat klare Maßstäbe für gute duale Studienangebote.

Wem gehört die Zeit?


Das duale Studium hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für viele junge Menschen ist die Verbindung von wissenschaftlichem Lernen an der Hochschule und praktischer Erfahrung im Betrieb attraktiv. Gleichzeitig gab es lange Zeit ein Problem: Unter dem Begriff „duales Studium“ wurden sehr unterschiedliche Modelle zusammengefasst.
Mit der gesetzlichen Definition des dualen Studiums ist nun klarer geregelt, was ein dualer Studiengang erfüllen muss. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist das ein großer Erfolg. Die Gewerkschaften haben sich über viele Jahre dafür eingesetzt, dass die Bezeichnung nicht beliebig verwendet werden kann. Studierende brauchen die Sicherheit, dass dort, wo duales Studium draufsteht, auch tatsächlich ein eng verzahntes Lernkonzept zwischen Hochschule und Praxispartner vorhanden ist.

Auch aus Sicht der Qualitätssicherung ist diese Entwicklung wichtig. Der Akkreditierungsrat betrachtet duale Studiengänge als Studiengänge mit besonderem Profilanspruch. Deshalb müssen sie in der Akkreditierung zusätzliche Anforderungen erfüllen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Theorie und Praxis tatsächlich sinnvoll miteinander verbunden sind.
Dazu gehört unter anderem, dass die Lernorte Hochschule und Betrieb eng zusammenarbeiten. Die praktischen Phasen dürfen nicht nur ein Anhängsel des Studiums sein. Vielmehr müssen sie inhaltlich auf die Studienziele abgestimmt sein. Hochschulen müssen nachvollziehbar darlegen, wie die Praxisphasen organisiert werden und welchen Beitrag sie zum Kompetenzerwerb leisten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verantwortung der Hochschule. Auch wenn ein erheblicher Teil des Lernens im Betrieb stattfindet, bleibt die Hochschule für die Qualität des Studiengangs verantwortlich. Sie muss sicherstellen, dass die Lernziele erreicht werden und dass die Praxispartner die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Für Studierende bedeutet dies mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit. Und auch für Betriebsräte und JAVen können diese Qualitätsstandards dabei helfen, die Rechte der Studierenden zu stärken und die Bildungschancen unabhängig vom jeweiligen Praxisbetrieb zu sichern.

>> FAQs des Akkreditierungsrats zum Dualen Studium
>> IG Metall, IGBCE und GEW engagieren sich für ihre Mitglieder im Akkreditierungsrat



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