Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die Ausbildung von Menschen mit Behinderung nur in besonderen Einrichtungen möglich ist. Das stimmt nicht.
Ausbilden können grundsätzlich alle geeigneten und anerkannten Ausbildungsbetriebe, wenn die notwendigen Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Die Ausbildungsstätte muss den individuellen Anforderungen der Auszubildenden gerecht werden und ausreichend qualifiziertes Ausbildungspersonal bereitstellen.
Für Ausbilder:innen sind zusätzlich behinderungsspezifische Kenntnisse notwendig. Dafür wurde die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation, kurz ReZA, geschaffen. Allerdings gibt es praktische Lösungen: Die Anforderungen können teilweise auch durch einschlägige Erfahrungen oder durch die Kooperation mit spezialisierten Bildungsträgern, Berufsbildungswerken oder Integrationsfachdiensten erfüllt werden. Die sogenannte ReZA darf deshalb nicht vorschnell als Hindernis betrachtet werden. Viele Betriebe können die erforderliche Unterstützung gemeinsam mit regionalen Partnern organisieren.
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