Qualifizierung für Inklusion in der Ausbildung Die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)

Die ReZA unterstützt Ausbilder:innen bei der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. Sie vermittelt Wissen für eine inklusive Ausbildungspraxis und stärkt die Chancen auf mehr Teilhabe im Arbeitsleben.

Gruppe von Jugendlichen in der technischen Berufsausbildung mit Lehrer

7. August 2026 7. August 2026


Viele Betriebe suchen dringend Fachkräfte. Gleichzeitig haben junge Menschen mit Behinderung oft noch immer schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz als andere Bewerber:innen. Dabei zeigen viele Betriebe bereits heute, dass inklusive Ausbildung erfolgreich gelingen kann.

Eine wichtige Grundlage dafür ist die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation, kurz ReZA. Sie richtet sich an Ausbilder:innen sowie pädagogische Fachkräfte in Betrieben und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Ziel ist es, die Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung fachlich abzusichern und die Ausbilder:innen auf besondere Anforderungen vorzubereiten.

Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse aus acht Kompetenzfeldern. Dazu gehören pädagogische und didaktische Methoden, psychologische und medizinische Grundlagen, arbeitswissenschaftliche Fragen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Wissen über das System der beruflichen Rehabilitation. Auch die individuelle Begleitung von Auszubildenden und der Praxistransfer im Betrieb sind Bestandteile der Weiterbildung.

Von der Qualifizierung profitieren nicht nur junge Menschen mit Behinderung. Die zusätzlichen Kompetenzen helfen auch im Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, bei Konflikten und bei der individuellen Förderung von Auszubildenden. Damit stärkt die ReZA die Qualität betrieblicher Ausbildung insgesamt.

Für die Weiterbildung ist ein Umfang von rund 320 Stunden vorgesehen. Je nach Vorqualifikationen und Weiterbildungsangeboten können Teile angerechnet oder in anderer Form absolviert werden. Nach Abschluss wird in der Regel ein Zertifikat ausgestellt, das gegenüber der zuständigen Kammer als Qualifikationsnachweis genutzt werden kann.

Bei Fachpraktiker Ausbildungen ist die ReZA grundsätzlich vorgesehen. Unter bestimmten Bedingungen können jedoch auch andere Nachweise oder Kooperationen mit entsprechend qualifizierten Einrichtungen anerkannt werden.

Gruppe junger Modedesigner umringt Näherin im Rollstuhl

Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen Fachpraktiker:innen

Inklusion in der Ausbildung ist mehr als ein pädagogisches Konzept. Sie ist Ausdruck von Solidarität, Gerechtigkeit und Respekt. Jeder Mensch muss das Recht haben, seine Fähigkeiten zu entfalten und sich beruflich zu entwickeln, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung.

Ausbilderin mit Broschüre

Inklusion ermöglichen Fachpraktikerausbildung im Betrieb

Fachpraktikerausbildungen eröffnen Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem anerkannten Berufsabschluss. Für Betriebe bieten sie die Chance, Fachkräfte zu gewinnen.

Eine Frau meldet sich während eines Seminars.

Vom Berufsbildungsausschuss erlassen Entstehung von Fachpraktierregleungen

Fachpraktikerregelungen werden von den Berufsbildungsausschüssen der Kammern auf Grundlage von BIBB Empfehlungen beschlossen. Arbeitnehmervertreter:innen gestalten diese Entscheidungen mit und sichern eine möglichst einheitliche Ausbildungsqualität.

Mensch schreibt an einem Laptop

Eine Übersicht des BIBB Erlassene Fachpraktikerrelgeungen

Auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung finden sich Informationen zu allen Aus- und Fortbildungsberufen. So auch die Regelungen für die Ausbildung behinderter Menschen.

Jemand streicht mit einem Textmarker etwas auf einem Block an.

Fachpraktiker:innen brauchen wohnortnahe Berufsschulen Beschulung von Fachpraktiker:innen

Für Fachpraktiker:innen ist eine gute Berufsschulversorgung entscheidend. Wohnortnahe Angebote, enge Zusammenarbeit von Betrieb und Berufsschule sowie gemeinsame Lernorte können Ausbildungserfolge fördern und Inklusion stärken.