Voraussetzungen Welche Voraussetzungen muss ein:e Prüfer:in erfüllen?

Jeder mit einer abgeschlossenen Ausbildung, einem Studium in der entsprechenden Fachrichtung und mit Berufserfahrung kann als Prüfer:in berufen werden.

Ingenieur erklärt zwei Auszubildenden eine Maschine

Häufig sind Prüfer:innen auch Ausbilder:innen. Doch das ist kein muss! Wir möchten auch diejenigen ermutigen, sich in dem Ehrenamt zu engagieren, die frisch ihre Ausbildung beendet haben. Man kann langsam in das Ehrenamt reinwachsen und als Stellvertreterr:in beginnen.  Auch Facharbeiter:innen ohne Ausbildungsverantwortung sind Experten ihres Faches und grundsätzlich für das Prüfer:innen-Ehrenamt geeignet. 

 

Welche Voraussetzungen muss ein:e Prüfer:in erfüllen?

Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 2 Abs.1 MPO, § 40 Abs. 1 BBiG sowie § 34 Abs. 1 HWO).


Sachkundig ist, wer ...

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder 
    einen Hochschulabschluss, in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung.
  • mehrjährige Berufserfahrung hat (wir empfehlen mind. 2 Jahre).
  • Kenntnisse von der Ausbildungsordnung hat.
  • Kenntnisse vom Prüfungswesen hat.

 

Von Handwerker:innen wir noch etwas mehr erwartet (§ 34 Abs. 3 HwO). Hier gilt als sachkunidg, wer ... 

  • in dem zu prüfenden Beruf arbeitet und entsprechenden Gesellentitel (Berufsabschluss) hat. 
  • Arbeitgebervertreter:innen benötigen sogar die Ausbildungsberechtigung bzw. eine Meistertitel. In zulassungsfreien Handwerksberufen reicht ihnen der Gesellentitel bzw. ein passender Berufsabschluss.

Formal geeignet ist, wer ...

  • mit dem Arbeitgeber passende Rahmenbedingungen für die Freistellung zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit geklärt hat. Im Grundsatz besteht eine Pflicht zur Freistellung
    Die Praxis zeigt hier leider noch Defizite. Dein Betriebsrat kennt betriebliche Regelungen und kann Dich gegebenenfalls unterstützen. Hilfe und Unterstützung bei Fragen und Problemen rund um die Freistellung bekommst  du auch in deiner IG Metall Geschäftsstelle und von unserem Prüfer*innen Team.
  • die Verschwiegenheitserklärung, die alle Prüfungsvorgänge sowie personenbezogenen Daten betrifft unterzeichnet.

Charakterlich und pädagogisch geeignet ist, wer ...

  • verantwortungsbewusst und kollegial handelt. Denn das Prüferamt bedeutet auch bewusst mit Machtasymmetrie umzugehen.
  • die Auswirkungen der Situation auf den Prüfling reflektieren kann.
  • Vorurteilsfrei Leistungsstände erheben und bewerten kann.
  • die Prüfungsinstrumente sicher beherrschen lernt und je nach Situation Gespräche führt, Fragen stellt oder beobachtet. Der Prüfling muss die Möglichkeit bekommen, seine Fähigkeiten demonstrieren zu können.

Als Prüfer:in ungeeignet ist, wer ...

  • Kinder und Jugenliche rechtlich nicht (mehr) beschäftigen darf. 
    Entscheidend hierfür wäre z.B. eine Verurteilung nach § 25 Jurgendarbeitsschutzgesetz oder wer wiederholt (mind. zweimal) beziehungsweise schwer (bemisst sich am Schaden des Auszubildenden) gegen dieses Gesetz verstoßen hat.

Aufgrund von Gerichtsentscheiden gilt weiterhin als ungeeignet, wer ...

  • seine Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt.
  • allgemein als Unzuverlässigkeit gilt.
  • versucht, Auszubildende weltanschaulich zu beeinflussen.
  • Auszubildenden sexuell belästigt oder 
    ihre Intim- und Privatsphäre verletzt.

 

Ein kurzer Selbst-Check zur Sachkunde und Eignung

Wenn Du dich danach als Prüfer:in engagieren möchtest, kannst Du Dich bei Deiner IG-Metall-Geschäftsstelle melden oder unser Meldeformular nutzen. 

Selbsteinschätzung Prüfer:in werden – passt das zu dir?

Zwölf Fragen zu Sachkunde, Formalien und Haltung. Am Ende siehst du, was schon steht und was du vorher klären solltest.

Der Selfcheck läuft vollständig in deinem Browser. Deine Antworten werden nicht gespeichert und nicht übertragen.

Für welche Kammer willst du prüfen?

Im Handwerk gelten zwei zusätzliche Voraussetzungen.

Fachliche Sachkunde
Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss in einer Fachrichtung, die zum Ausbildungsberuf passt?
Arbeitest du seit mindestens zwei Jahren in diesem Berufsfeld?

Empfehlung des IG Metall Prüfer:innen-Teams. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Zeit nicht.

Kennst du die Ausbildungsordnung des Berufs, den du prüfen willst?
Weißt du, wie eine Prüfung abläuft und mit welchen Instrumenten geprüft wird?
Zusätzlich im Handwerk

§ 34 Absatz 3 Satz 3 Handwerksordnung. Diese beiden Punkte sind zwingend.

Arbeitest du aktuell in dem Handwerk oder Gewerbe, für das der Prüfungsausschuss errichtet ist?
Hast du dort die Gesellenprüfung bestanden oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 BBiG?
Formale Voraussetzungen
Hast du mit deinem Arbeitgeber geklärt, wie du für Prüfungstermine freigestellt wirst?
Weißt du, ob es in deinem Betrieb eine Regelung zur Freistellung gibt?
Bist du bereit, die Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben?

Sie gilt für alle Prüfungsvorgänge und alle personenbezogenen Daten. Die Pflicht steht in der Prüfungsordnung deiner Kammer.

Charakterliche und pädagogische Eignung
Ist dir bewusst, dass du als Prüfer:in Macht über den Prüfling hast, und willst du damit verantwortungsvoll umgehen?
Kannst du einschätzen, wie die Prüfungssituation auf den Prüfling wirkt?
Kannst du Leistungen unabhängig von Sympathie, Geschlecht, Herkunft oder Betrieb bewerten?
Bist du bereit, die Prüfungsinstrumente zu lernen und sicher anzuwenden?
Führst du die Prüfung so, dass der Prüfling zeigen kann, was er tatsächlich kann?
Jemand macht ein Kreuz in einem Kästchen.
interessiert - engagiert - qualifiziert
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Du bist IG Metall Mitglied? Nutze gerne unser Meldeformular und teile uns Dein Interesse mit. Das Formular erfasst bereits die wichtigsten Angaben, die wir für Deine Benennung bei der zuständigen Stelle benötigen.

Prüfer:in werden

 

 

 

Das von dem BMBFSFJ geförderte Prüferprojekt der IG Metall gewinnt, qualifiziert und vernetzt ehrenamtliche Prüfer:innen für die berufliche Bildung.

 

Es stärkt die Arbeitnehmervertretung in den Prüfungsausschüssen und trägt zu fairen, praxisnahen und qualitativ hochwertigen Prüfungen bei.