- Kammern sind die gesetzlich zuständigen Stellen für die Durchführung und Überwachung der beruflichen Bildung nach BBiG bzw. HwO.Sie führen die Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse und überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
- Sie beraten Auszubildende, Betriebe und Ausbilderinnen in Fragen der Ausbildung.
- Sie prüfen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbilderinnen.
- Sie errichten und besetzen Prüfungsausschüsse sowie organisieren und überwachen Prüfungen.
- Sie stellen Prüfungszeugnisse aus und führen Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen durch.
- Sie tragen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung bei.