Auszubildende Anna-Lena Neumaier schreibt ins Berichtsheft

Wissen für Prüfende
Aufgaben der Kammern

Die Kammern sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Prüfungen in der beruflichen Ausbildung.

Kammern erfüllen in der Berufsbildung einen klar gesetzlich definierten Auftrag. Sie übernehmen als zuständige Stellen Aufgaben der Selbstverwaltung, sichern die Qualität der beruflichen Ausbildung und organisieren die Abschlussprüfungen. Die Grundlage dafür bilden vor allem BBiG (§§ 71–111) und HwO (§§ 90–91)

In den Branchen der IG Metall sind die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HwK) zuständig.

Im Folgenden beantworten wir Dir die wichtigsten Fragen zu den Kammern.


Wofür sind die Kammern als zuständige Stelle in der Berufsbildung verantwortlich?

  • Kammern sind die gesetzlich zuständigen Stellen für die Durchführung und Überwachung der beruflichen Bildung nach BBiG bzw. HwO.Sie führen die Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse und überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Sie beraten Auszubildende, Betriebe und Ausbilderinnen in Fragen der Ausbildung.
  • Sie prüfen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbilderinnen.
  • Sie errichten und besetzen Prüfungsausschüsse sowie organisieren und überwachen Prüfungen.
  • Sie stellen Prüfungszeugnisse aus und führen Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen durch.
  • Sie tragen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung bei.

Wie organisieren die Kammern das Prüfungswesen?

  • Grundlage bildet die jeweilige Prüfungsordnung.
  • Errichten und Besetzen von Prüfungsausschüssen.
  • Organisieren von Zwischen‑, Abschluss‑, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen

Welche Aufgaben haben die Kammern beim Führen der Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse?

  • Eintragung, Überwachung, ggf. Löschung von Ausbildungsverträgen.

Wie sichern die Kammern die Qualität der Berufsausbildung?

  • Beratung von Betrieben und Auszubildenden.
  • Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbilder*innen.

Welche Rolle spielen die Kammern bei der Umsetzung von Ausbildungsordnungen?

  • Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte).
  • Beratung der Ausbildungsbetriebe

Welche Aufgaben haben die Kammern nicht?

  • Sie erlassen keine Ausbildungsordnungen. Des geschieht durch den Bund.
  • Sie legen keine Berufsschullehrpläne fest. Dafür sind die Länder zuständig.
  • Sie vertreten nicht die Interessen einzelner Betriebe oder Auszubildender, sondern erfüllen einen gesetzlichen Auftrag als zuständige Stelle.
Wissen für Prüfende