Auszubildende Anna-Lena Neumaier schaut ins Berichtsheft

Prüfungsinstrument
Bearbeiten einer Arbeitsaufgabe

An einer komplexen Praxissituation zeigt der Prüfling, wie er oder sie berufliche Aufgaben plant, umsetzt und zu einem fachgerechten Ergebnis führt.

Die Arbeitsaufgabe ist eine komplexe berufstypische Aufgabe, zu deren Bearbeitung der Prüfling in der Regel Planungs-, Durchführungs- und Kontrolltätigkeiten ausüben muss.

 

Bewertungsgegenstand und Kriterien (Beispiele)

Prüfungsleistungen werden unmittelbar bewertet:

  • die Arbeits-/Vorgehensweise
  • in der Regel das Arbeitsergebnis 

Typische Bewertungskriterien sind: 

  • Qualität des Vorgehens 
  • in der Regel Qualität des Arbeitsergebnisses
Kombinationsmöglichkeiten

Eine Kombination der Arbeitsaufgabe insbesondere mit

  • der Anfertigung von praxisüblichen Unterlagen,
  • der Durchführung eines Reflexionsgesprächs,
  • schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben, 
  • der Durchführung einer Präsentation 

kann sinnvoll sein. 

Alle kombinierten Prüfungsleistungen sollen sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen. Kombinationen mit weiteren Prüfungsinstrumenten sind berufsspezifisch zu prüfen.

Prüfungsdauer Die Bearbeitungsdauer der Arbeitsaufgabe soll maximal 16 Stunden betragen.

Anwendungsbedingungen

  • Anwesenheit Prüfende
  • weitere Hinweise

Eine vollständige Anwesenheit des Prüfungsausschusses beziehungsweise der Prüferdelegation ist nur in dem Maße erforderlich, wie die Bewertung der Prüfungsleistung eine unmittelbare Wahrnehmung erfordert. Die erforderliche Anwesenheitsdauer kann in der Ausbildungsordnung festgelegt werden.

Die Ausbildungsordnung kann vorsehen, dass eine Arbeitsaufgabe mithilfe von digitaler Simulationstechnik bearbeitet werden kann, sofern eine Umsetzung in einer analogen Prüfungsumgebung insbesondere unter ökonomischen oder sicherheitsrelevanten Aspekten nicht sinnvoll ist. Arbeitsaufgaben werden vom Prüfungsausschuss vorgegeben.

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