Frau im Geschäftstreffen

Prüfungsinstrument
Führen eines Fachgesprächs

Der Prüfling erläutert seine Entscheidungen, Vorgehensweisen und Ergebnisse und macht seine fachlichen Überlegungen nachvollziehbar.

Das Fachgespräch ist ein Prüfungsgespräch, in welchem fachliche Sachverhalte, Vorgehensweisen sowie Problemlösungsstrategien in Bezug auf eine vom Prüfling vorher erbrachte Leistung erörtert werden. In einem Fachgespräch können auch über die erbrachte Leistung hinausgehende, fachlich angrenzende Aspekte beleuchtet und weiterführende, beruflich relevante Fragestellungen in Bezug auf die im Prüfungsbereich normierten Prüfungsanforderungen thematisiert werden.

 

Bewertungsgegenstand und Kriterien (Beispiele)

Als Prüfungsleistungen werden unmittelbar bewertet:

  • Gesprächsinhalt
  • kommunikatives Verhalten im Gespräch 

Mittelbar kann über die Ausführungen des Prüflings im Fachgespräch bewertet werden: 

  • das methodische Vorgehen bei der Durchführung des betrieblichen Prüfungsinstruments, bei der Herstellung eines Prüfungsprodukts/-stücks oder bei Bearbeiten einer Arbeitsaufgabe als Bezugsleistung

Typische Bewertungskriterien für das Fachgespräch:

  • fachliche Qualität
  • Kommunikationsqualität
  • Reflexionsqualität 
  • Umfang/Tiefe der Fachkompetenz 

Typische Kriterien zur mittelbaren Bewertung der Bezugsleistung: 

  • Qualität des dargestellten Vorgehens und der Lösungswege bei der Durchführung der Bezugsleistung 
  • Qualität der dargestellten Kooperation 
Kombinationsmöglichkeiten Ein Fachgespräch bezieht sich immer auf eine vom Prüfling zuvor erbrachte Leistung. Es kann auch darüber hinausgehen. Das Fachgespräch muss bei einem betrieblichen Prüfungsinstrument stets als Prüfungsleistung verordnet werden. Kombinationen mit weiteren Prüfungsinstrumenten sind berufsspezifisch zu prüfen.
Prüfungsdauer

Die Dauer des Fachgesprächs innerhalb eines Prüfungsbereichs soll maximal 30 Minuten betragen. 

Die Dauer für die Durchführung von Gesprächssimulationen, Fach- und Reflexionsgesprächen sowie Präsentationen in verschiedenen Prüfungsbereichen soll in einer Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung zusammen maximal 45 Minuten betragen.

Anwendungsbedingungen

  • Anwesenheit Prüfende
  • weitere Hinweise

Für eine unmittelbare Wahrnehmung der Prüfungsleistung ist die vollständige Anwesenheit des Prüfungsausschusses/der Prüferdelegation erforderlich. 

Die Leistung, auf welche sich das Fachgespräch bezieht, kann sowohl eine bewertete Prüfungsleistung (wie beispielsweise eine Präsentation) als auch eine nicht bewertete Leistung (wie beispielsweise der Report oder die Fachaufgabe in der Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement) sein. 

Der Prüfungsausschuss bestimmt anhand der in der Ausbildungsordnung festgelegten Prüfungsanforderungen die Fragestellungen des Fachgesprächs.

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