Bildung, Frau, Tafel

Prüfungsinstrument
Halten einer Präsentation

Der Prüfling stellt eine Arbeitsleistung strukturiert vor und zeigt, dass er oder sie Inhalte verständlich und adressatengerecht vermitteln kann.

Eine Präsentation ist eine mündlich erbrachte Darstellung der Planung, der Durchführung, des Ergebnisses und der Kontrolle einer vom Prüfling erbrachten Leistung. Die Präsentation kann unter Nutzung von Hilfsmitteln (wie zum Beispiel digitalen Medien) durchgeführt werden. Neben Arbeitsprozessen und -ergebnissen können in einer Präsentation auch berufstypische Sachverhalte und berufliche Zusammenhänge dargestellt werden.

 

Bewertungsgegenstand und Kriterien (Beispiele)

Als Prüfungsleistungen werden unmittelbar bewertet oder fließen in die Bewertung einer anderen Prüfungsleistung ein: 

  • Präsentationsinhalt
  • Form und Gestaltung der Präsentation
  • kommunikatives Verhalten beim Präsentieren

Mittelbar kann über eine Präsentation bewertet werden:

  • präsentiertes Arbeitsergebnis 
  • methodisches Vorgehen bei der Durchführung des Projekts/des betrieblichen Auftrags/der Fachaufgabe, bei der Herstellung eines Prüfungsprodukts oder bei der Bearbeitung einer Arbeitsaufgabe

Typische Bewertungskriterien für die Präsentation:

  • fachliche Qualität 
  • formale Qualität 
  • Kommunikationsqualität 

Typische Kriterien zur mittelbaren Bewertung der Bezugsleistung: 

  • gegebenenfalls Qualität des Arbeitsergebnisses
  • Qualität des dargestellten Vorgehens und der Lösungswege bei der Durchführung der Bezugsleistung 
  • Qualität der dargestellten Kooperation
Kombinationsmöglichkeiten Eine Präsentation bezieht sich immer auf eine zuvor vom Prüfling erbrachte Leistung, wie zum Beispiel die Herstellung eines Prüfungsstücks, die Bearbeitung einer Arbeitsaufgabe oder einer Arbeit im Betrieb/in der ausbildenden Stelle. Kombinationen mit weiteren Prüfungsinstrumenten sind berufsspezifisch zu prüfen.
Prüfungsdauer

Die Präsentation wird in der Regel im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung, auf die sie sich bezieht, erstellt. Eine Zeitvorgabe für die Erstellung wird deshalb in der Ausbildungsordnung nicht festgelegt. 

In der Ausbildungsordnung soll eine Regelung zur Durchführungsdauer festgelegt werden. Die Dauer der Durchführung von Gesprächssimulationen, Fach- und Reflexionsgesprächen sowie Präsentationen in verschiedenen Prüfungsbereichen soll in einer Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung zusammen maximal 45 Minuten betragen.

Anwendungsbedingungen

  • Anwesenheit Prüfende
  • weitere Hinweise

Für eine unmittelbare Wahrnehmung der Prüfungsleistung ist die vollständige Anwesenheit des Prüfungsausschusses/der Prüferdelegation erforderlich. 

Der Prüfungsausschuss kann Vorgaben zu formalen Anforderungen an die Präsentation festlegen (zum Beispiel Umfang).

Prüfungsinstrumente