Ein macht Notizen auf Papier auf einem Klemmbrett. Eine andere Person tippt auf einer Tastatur.

Prüfungsinstrument
Erstellen ergänzender, praxisüblicher Unterlagen

Pläne, Skizzen, Berechnungen oder ähnliche Unterlagen ergänzen die Prüfungsleistung und dokumentieren das fachliche Vorgehen.

Praxisübliche Unterlagen sind Dokumente, die sich auf eine andere Prüfungsleistung (insbesondere Prüfungsprodukt bzw. Prüfungsstück und Arbeitsaufgabe) oder auf Leistungen eines betrieblichen Prüfungsinstruments beziehen und die Bewertung dieser Leistungen ergänzen. Praxisübliche Unterlagen können zum Beispiel Stücklisten, Pläne, Skizzen, Berechnungen oder Messprotokolle sein.

 

Bewertungsgegenstand und Kriterien (Beispiele)

In die Bewertung einer anderen Prüfungsleistung fließen aus den praxisüblichen Unter lagen ein:

  • Inhalt der Unterlagen 
  • Form der Unterlagen 

Typische Bewertungskriterien für praxisübliche Unterlagen:

  • fachliche Qualität 
  • formale Qualität
Kombinationsmöglichkeiten Praxisübliche Unterlagen beziehen sich immer auf eine vom Prüfling zuvor erbrachte Leistung und ergänzen deren Bewertung.
Prüfungsdauer Praxisübliche Unterlagen werden im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfungsleistung, auf die sie sich beziehen, erstellt/zusammengestellt. Eine Zeitvorgabe für die Erstellung wird deshalb in der Ausbildungsordnung nicht festgelegt.

Anwendungsbedingungen

  • Anwesenheit Prüfende
  • weitere Hinweise

Eine Anwesenheit der Prüfenden bei der Erstellung/Zusammenstellung der praxisüblichen Unterlagen ist nicht erforderlich. 

In der Ausbildungsordnung sollen die zu erbringenden praxisüblichen Unterlagen nach Möglichkeit berufstypisch beschrieben werden.

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