Drei Arbeitnehmer im Gespräch am Arbeitsplatz

Prüfungsinstrument
Führen eines ergänzenden Reflexionsgesprächs

Der Prüfling blickt auf seine praktische Arbeit zurück, erklärt seine Entscheidungen und bewertet das eigene Vorgehen kritisch.

Das Reflexionsgespräch ist ein kurzes Prüfungsgespräch, das sich auf eine andere praktische Prüfungsleistung (insbesondere auf die Arbeitsaufgabe und die Arbeitsprobe) bezieht. Im Reflexionsgespräch wird insbesondere die Vorgehensweise bei der Durchführung der Bezugsleistung thematisiert und hinterfragt. Prüflinge werden auch zur persönlichen Bewertung ihrer erbrachten Leistungen befragt. Im Gegensatz zum Fachgespräch werden im Reflexionsgespräch keine über die praktische Prüfungsleistung hinausgehenden Themen angesprochen.

 

Bewertungsgegenstand und Kriterien (Beispiele)

In die Bewertung der anderen Prüfungsleistungen fließen aus dem Reflexionsgespräch unmittelbar in die Bewertung ein: 

  • Gesprächsinhalte
  • kommunikatives Verhalten

Typische Bewertungskriterien für das Reflexionsgespräch: 

  • Reflexionsqualität 
  • fachliche Qualität 
  • Umfang/Tiefe der Fachkompetenz
  • Kommunikationsqualität
Kombinationsmöglichkeiten Ein Reflexionsgespräch bezieht sich immer auf eine zuvor oder zeitgleich vom Prüfling praktisch erbrachte Leistung und ergänzt deren Bewertung.
Prüfungsdauer Die Dauer des Reflexionsgesprächs soll maximal 15 Minuten betragen. Die Dauer für die Durchführung von Gesprächssimulationen, Fach- und Reflexionsgesprächen sowie Präsentationen in verschiedenen Prüfungsbereichen soll in einer Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung zusammen maximal 45 Minuten betragen.

Anwendungsbedingungen

  • Anwesenheit Prüfende
  • weitere Hinweise

Für eine unmittelbare Wahrnehmung der Prüfungsleistung ist die vollständige Anwesenheit des Prüfungsausschusses/der Prüferdelegation erforderlich. Ein Reflexionsgespräch kann situativ während der Durchführung der Aufgabe oder im Anschluss stattfinden. Die Ausbildungsordnung kann die Durchführungsart (situativ oder anschließend) festlegen.

Der Prüfungsausschuss bestimmt anhand der in der Ausbildungsordnung festgelegten Prüfungsanforderungen die Fragestellungen für das Reflexionsgespräch.

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