Junger Mann beim Lernen

Prüfungsinstrument
Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben

Berufliche Fragestellungen werden schriftlich bearbeitet, um Fachwissen, Prozessverständnis und die Fähigkeit zur Problemlösung nachzuweisen.

Bei der schriftlichen Bearbeitung von Aufgaben löst der Prüfling fachliche Problemstellungen in beruflichen Handlungssituationen. Durch die Bearbeitung entstehen zum Beispiel Lösungen zu Fachfragen aber auch Geschäftsbriefe, Stücklisten, Schaltpläne oder Bedienungsanleitungen.

 

Bewertungsgegenstand und Kriterien (Beispiele)

Als Prüfungsleistungen werden unmittelbar bewertet:

  • Lösungen und Ergebnisse 
  • gegebenenfalls dargestellte Lösungswege
  • gegebenenfalls Form und Ausdruck 

Typische Bewertungskriterien sind: 

  • fachliche Qualität
  • Umfang/Tiefe der Fachkompetenz
  • formale Qualität der Lösungen
Kombinationsmöglichkeiten Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben werden in der Regel nicht mit anderen Prüfungsinstrumenten kombiniert, sondern sind in bestimmten Prüfungsbereichen (zum Beispiel in Wirtschafts- und Sozialkunde) das einzige Prüfungsinstrument. In Einzelfällen können schriftliche Aufgaben jedoch andere Prüfungsinstrumente (zum Beispiel eine Arbeitsaufgabe) ergänzen.
Prüfungsdauer Die Dauer für die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben soll in einer Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung insgesamt maximal 300 Minuten betragen.

Anwendungsbedingungen

  • Anwesenheit Prüfende
  • weitere Hinweise

Eine Anwesenheit der Prüfenden ist bei der Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben nicht erforderlich. Üblicherweise wird eine Prüfungsaufsicht eingesetzt. Die Aufgaben werden von den Prüfenden beziehungsweise von der prüfenden Stelle vorgegeben.

In der Ausbildungsordnung kann geregelt werden, dass für bestimmte Prüfungsanforderungen nur Aufgaben mit ungebundenem Aufgabenformat einzusetzen sind.

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