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Neue Ausbildungsordnung für Klavier- und Cembalobauer/innen

Zukunftsweisende Ausbildungsordnung nach schwierigem Verfahren erreicht

06.11.2017 Ι Viele Menschen hören jeden Tag - bewusst oder unbewusst - den Klang von Klavieren, Flügeln oder Cembali. Kaum eine Musikrichtung, ob klassisch oder modern, die klavierfrei ist. Wer aber weiß, dass diese Instrumente von Kolleginnen und Kollegen der IGM hergestellt und bei Bedarf repariert werden?

Sehr viele Menschen kennen und schätzen den Klang von Klavieren und Flügeln, einige auch den der Cembali, die etwas seltener zu hören sind. Namhafte Hersteller haben ihren Sitz in Deutschland. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in den vergangenen Jahren zwar verringert, doch Fachleute sind gefragt.

 

Klaviere, Flügel und Cembali sowie andere besaitete Tasteninstrumente bestehen aus unzähligen Teilen verschiedener Materialien und ihr Klang entsteht durch eine Vielzahl von Faktoren, die es geschickt zu beeinflussen gilt. In diesem Beruf der Industrie und des Handwerks sind die Aufgaben insofern verteilt, als es überwiegend die Industrie ist, die Instrumente für den Handel herstellt, während das Handwerk für Wartung, Service, Reparatur und das Stimmen beim Kunden zuständig ist.

 

Die Ausbildungsordnung stammte aus dem Jahr 1982, war sehr industrieorientiert und sollte nach Auffassung der IG Metall schon vor einigen Jahren aktualisiert werden. Bis zum Konsens mit den Arbeitgebern hat es dann aber noch längere Zeit gedauert.

 

Jetzt endlich haben wir, die Sachverständigen der IG Metall, gemeinsam mit den Arbeitgebern eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur  Klavier- und Cembalobauer/in erarbeitet. Das Verfahren war teilweise ausgesprochen kontrovers und schwierig, so dass es umso erfreulicher ist, dass am Ende ein für alle Beteiligten akzeptabler Weg gefunden wurde.

 

Aus bisher ungeklärten Gründen wurde zuerst eine Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die nicht dem Ergebnis der letzten Gremiensitzungen entsprach und zudem einige Fehler enthielt. Die Sozialpartner beantragten deshalb einvernehmlich eine Änderungsverordnung. Diese ist nun erschienen und wir fügen sie der ursprünglichen Fassung bei.

 

Aus diesem Grund haben wir mit der Veröffentlichung in WAP so lange gewartet, bis wir alle  Dokumente zur Verfügung stellen können.

 

Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert dreieinhalb Jahre.

 

Die neue Ausbildungskonzeption berücksichtigt die Veränderungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen dieser Branche. Es wird in den beiden Fachrichtungen Klavierbau und Cembalobau ausgebildet.

 

Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen (z.B. Herstellen von akustischen Anlagen, Stimmen von Instrumenten, Vorrichten, Einbauen und Regulieren von Spielwerken, Bearbeiten und Einbauen von Mechaniken und Schaltungen, Behandeln von Oberflächen, Intonieren, Reparieren) auch Inhalte aus dem Umweltschutz, zum Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, zum Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und zum Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen berücksichtigt.

 

Die Zwischenprüfung - die Gestreckte Prüfung war nicht konsensfähig -  findet in zwei Prüfungsbereichen statt. Im Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen soll der Prüfling in 4,5 Stunden eine Arbeitsprobe durchführen. Im Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen soll er in 30 Minuten eine Arbeitsprobe durchführen. Zusätzlich werden in 120 Minuten Aufgaben schriftlich bearbeitet, die sich auf die Arbeitsproben beider Prüfungsbereiche beziehen.

 

Die Abschluss-/ Gesellenprüfung besteht in beiden Fachrichtungen aus fünf Prüfungsbereichen.

 

Fachrichtung Klavierbau:

 

Die Prüfungszeit beträgt im ersten Prüfungsbereich Arbeitsauftrag insgesamt 24 Stunden. Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt anfertigen. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch in höchstens 30 Minuten geführt.

 

Im Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen sollen in insgesamt 4 Stunden zwei Arbeitsproben durchgeführt werden.

 

Im Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren beträgt die Prüfungszeit insgesamt 2 Stunden. Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch in höchstens 10 Minuten geführt.

 

In den beiden anderen Prüfungsbereichen - Planen und Konstruieren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde - werden Aufgaben schriftlich bearbeitet.

 

Im Prüfungsbereich Planen und Konstruieren beträgt die Prüfungszeit 240 Minuten.

 

Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen in 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich gelöst werden.

 

Fachrichtung Cembalobau:

 

Die Abschluss-/ Gesellenprüfung besteht ebenfalls aus diesen für den Klavierbau genannten fünf Prüfungsbereichen, wobei fachlich natürlich andere Inhalte geprüft werden. Im Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen dauert die Prüfungszeit 3 Stunden, ansonsten unterscheiden sich die Zeiten nicht.

 

 

Die neuen Prüfungsanforderungen berücksichtigen den tatsächlichen betrieblichen Arbeitsablauf und die Bandbreite der Tätigkeiten der Fachkräfte. Insbesondere dem Stimmen und Reparieren wurde die gestiegene Bedeutung zugemessen.

 

Die vorliegende modernisierte Ausbildungsordnung bietet eine gute Grundlage für die Gestaltung der beruflichen Zukunft. Die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen werden gelegt. Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte werden gesucht.

 

Nach diesem streckenweise ausgesprochen schwierigen Neuordnungsverfahren kommt es jetzt darauf an, dass alle Beteiligten sich aktiv um die Umsetzung dieser Veränderungen in den Betrieben und der Berufsschule kümmern, um eine wirklich zukunftsweisende Ausbildung zu gewährleisten. Der starken internationalen Konkurrenz ist nur mit ausgesprochen gut qualifizierten Fachleuten etwas entgegen zu setzen, um die hervorragende Qualität der Instrumente zu sichern, die namhafte Pianisten aus aller Welt zu schätzen wissen

 

Unser Dank gilt vor allem den Sachverständigen der IGM, die sich trotz aller Widrigkeiten sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung beteiligt haben!

 

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