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DGB-QR_Duales_Studium-2023

Neuer Report der DGB Jugend

Qualitätsreport Duales Studium 2023

25.09.2023 Ι Der Qualitätsreport der DGB-Jugend zeigt, wie die Bedingungen für dual Studierende in ihren ausbildenden Betrieben sind und was aus ihrer Sicht die größten Probleme bereitet.

Befragung dual Studierender
Die DGB-Jugend hat Dr. Sirikit Krone vom Institut Arbeit und Qualifikation der Uni Essen-Duisburg mit einer Befragung dual Studierender beauftragt. Ziel war es zu erfahren, wie die Lernbedingungen im Betrieb für dual Studierende aussehen, wie die vertragliche Situation ist und was Schwierigkeiten im Studium sind. Insgesamt wurden dafür im Sommer 2022 3.516 duale Studierenden aus dem gesamten Bundesgebiet befragt. Die Ergebnisse zeigen, das duale Studium ist auf dem Papier innovativer als in der Realität.

 

Problem im dualen Studium
So kann fast jede*r Fünfte (17,8 Prozent) den Lebensunterhalt kaum von der Ausbildungsvergütung bestreiten - und weitere 36,6 Prozent haben Probleme damit. Mehr als 60 Prozent der dual Studierenden fühlen sich überlastet. 75 Prozent der Befragten bemängeln die schlechte Verzahnung von Theorie und Praxis und auch bei der Betreuung im Betrieb sieht ein Drittel der Befragten Probleme. Damit wird das duale Studium dem Anspruch, akademische und berufliche Bildung gut zu verknüpfen, häufig nicht gerecht. Die Gewerkschaftsjugend wird deshalb Politik, Betriebe und Hochschulen in die Pflicht nehmen, die Qualität des dualen Studiums zu verbessern.

 

Qualitätssicherung gefragt
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) trägt - analog die Handwerksordnung - zur Qualitätssicherung der dualen Ausbildung bei. Es schützt dual Auszubildende vor unlauteren Absprachen und hohen Ausbildungskosten, sichert eine Mindestvergütung zu und formulierte wichtige Rechtsansprüche. Einen solchen Schutz brauchen auch dual Studierende! Fast die Hälfte der befragten dual Studierenden muss für benötigte Ausbildungsmittel finanziell selbst aufkommen, mehr als zwei Drittel sind mit Bindungsklauseln nach Studienabschluss an ihr Unternehmen gebunden, eine Mindestvergütung im dualen Studium gibt es nicht. Das muss sich ändern! Wir fordern, dass die Praxisphasen im dualen Studium im BBiG geregelt werden oder analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.

(Quelle: DGB)

 

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: "Wer qualifizierte Fachkräfte will, muss gute Ausbildungsbedingungen bieten - das gilt auch für das duale Studium. Wenn ganze 75 Prozent der Befragten dual Studierenden die schlechte Verzahnung von Theorie und Praxis bemängeln, ist das ein eindeutiger Handlungsauftrag an den Gesetzgeber. Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben zur Höhe von Praxisanteilen und zur betrieblichen Qualitätssicherung. Auch die Hochschulen und Betriebe müssen deutlich mehr tun, um die Lerninhalte aufeinander abzustimmen. Sie müssen ihre Pflicht zur Qualitätssicherung ernst nehmen und regelmäßig überprüfen, ob Theorie und Praxis gut aufeinander abgestimmt sind. Qualität vor Quantität - dieses Motto muss auch für das duale Studium gelten."

 

Kristof Becker, DGB-Bundesjugendsekretär: "Dual Studierende sind viel zu oft vom guten Willen ihres Arbeitgebers abhängig und haben nicht die gleichen Rechte wie die Auszubildenden einer klassischen Berufsausbildung. Während es für die Berufsausbildung einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme der Lernmittel und auf eine Mindestausbildungsvergütung gibt, gilt beides für dual Studierende nicht. Der fehlende gesetzliche Schutz durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) führt zu Mehrkosten im Studium und zur Einschränkung der freien Berufsausübung nach dem Studium. Wir fordern den Gesetzgeber deshalb auf, den Geltungsbereich des BBiG auf die Praxisphasen des Dualen Studiums zu erweitern und Bindungsklauseln generell zu verbieten."

(Quelle: DGB)

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