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Neuordnung Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker*in

Neue Fachrichtung im Traditionsberuf

19.10.2023 Ι Mit der neuen Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik kommt ein weiteres Tätigkeitsfeld zum Traditionsberuf. Ziel der Neuordnung des Ausbildungsberufes Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker*in war es, die Ausbildung an die aktuellen technologischen Entwicklungen anzupassen und eine neue Fachrichtung für die Herstellung von Caravans und Reisemobilen zu schaffen.

Die Neuordnung umfasst folgende Änderungen:

 

  • Anpassung der Ausbildungsinhalte an neue Technologien;
  • Einführung einer neuen Fachrichtung für Caravan- und Reisemobiltechnik;
  • Beibehaltung der Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren;
  • Fortführung des Modells der gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung;
  • Inhalte der für eine qualifizierte Tätigkeit notwendigen Sachkundenachweise wurden in die Ausbildungsordnung aufgenommen.

 

Durch die Anpassung der Ausbildungsordnung sollen die Auszubildenden in den Bereichen Karosserieinstandhaltung,-bau und Caravan- und Reisemobiltechnik zu qualifizierten Fachkräften ausgebildet werden.

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