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Neuordnung Feinoptiker/in

Feinoptiker/in nun mit gestreckter Abschlussprüfung

11.04.2024 Ι Den Sachverständigen der IG Metall war die Einführung der gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung besonders wichtig. Dass dies nun gelungen ist, ist sehr erfreulich. Die novellierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Feinoptiker/innen produzieren Komponenten aus Glas und anderen Materialien für optische Geräte. Den Beruf erlernt man in dreieinhalb Jahren. Gelernt wird in der Industrie und im Handwerk. Die Ausbildung zu diesem Beruf steht allen offen, Betriebe stellen aber bevorzugt Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.

 

Hochpräzises Arbeiten im Bereich von bis zu millionstel Millimetern - diese Genauigkeit ist erforderlich, um den hohen Anforderungen an die Qualität feinoptischer Bauteile wie Prismen und Linsen gerecht zu werden. Neben manuellen Tätigkeiten kommt dabei auch dem Einsatz von Maschinen große Bedeutung zu. Technologien und Verfahren haben sich beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt. So sind zukünftig etwa Arbeitsprozesse und -ergebnisse auf der Grundlage von prozess- und produktbezogenen Daten zu analysieren, auszuwerten und zu optimieren.

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